Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)

Bei Veräußerung einer inländischen Liegenschaft durch einen Ausländer muss das Finanzamt eine Bescheinigung über die Entrichtung von Steuern (Grunderwerbsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Einkommen- und Vermögensteuer) ausstellen. Diese nennt man Unbedenklichkeitsbescheinigung – kurz UB.