In der gesetzlichen Pensionsversicherung ist die Mitgliedschaft nicht freiwillig. In den allermeisten Fällen ist die Mitgliedschaft gesetzliche Pflicht. Jeden Monat zahlt jeder Beschäftigte Beiträge in die Pensionskasse ein. Die Pensionen werden im selben Monat aus der Pensionskasse an die gegenwärtigen Ruheständler bezahlt. Aus diesem Grund spricht man bei diesem Umlageverfahren von einem Generationenvertrag.