Staffelmiete

Wird im Mietvertrag bereits eine festgelegte Vereinbarung über künftige Mietsteigerungen getroffen, so spricht man von einer Staffelmiete. Von Vertragsbeginn an, sind die Erhöhungsbeträge bei der Staffelmiete exakt bestimmt. Mindestens ein Jahr muss die jeweilige Mietstaffel bei Wohnraummietverträgen unverändert gelten. Maximal zehn Jahre darf die Staffelvereinbarung betragen. Auch in unbefristeten Mietverträgen können Staffelmieten vereinbart werden.