Teilweise unter der Geländeoberfläche befinden sich Souterrainwohnungen. Früher wurden Souterrainwohnungen meist als Hausmeisterwohnungen genutzt. 
Heute gibt es bezüglich Souterrainwohnungen spezielle Regelungen: 
1. Es muss für ausreichend natürliche Belichtung gesorgt werden.
2. die Souterrainwohnung muss mindestens 1,2 m über die festgesetzte Geländeoberfläche hinausragen
3. über zwei Drittel der Grundfläche der Souterrainwohnung muss eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.