Zwangsausgleich

Ein Zwangsausgleich liegt dann vor, wenn sich im Zuge eines Konkursverfahrens Schuldner und Gläubiger auf einen Schuldenerlass und eine Stundung einigen.
Beim Zwangsausgleich müssen den Gläubigern mindestens 20 % ihrer Forderungen innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden.

Zuteilung (Bausparvertrag)

Die Bausparkasse hält zu einem bestimmten Zeitpunkt die Bausparsumme zur Auszahlung bereit. Diesen Zeitpunkt nennt man Zuteilung. Drei bis neun Monate nach dem Stichtag, an dem Mindestguthaben und Zielbewertungszahl erreicht sind, wird die Zuteilung vorgenommen.

Zusätzliche Dienstleistungen

Zusätzliche Dienstleistungen stellen eine Ergänzung zu den Kerndienstleistungen dar. Sie erhöhen den Wert für den Kunden durch das dann noch attraktivere Leistungspaket. Sie sind ein wichtiger Teil des Dienstleistungsangebots.

Zuschlag

Die rechtliche Übergabe einer Immobilie an den Meistbietenden im Versteigerungstermin bei einer Zwangsversteigerung, nennt man Zuschlag. Der Meistbietende wird mit dem Zuschlag Eigentümer des ersteigerten Grundstücks.
Am Ende der Bietzeit muss dem Meistbietenden nicht zwingend der Zuschlag erteilt werden. Der Gläubiger kann einen Antrag stellen, nachdem der Zuschlag ausgesetzt wird und erst nach Tagen oder Wochen erteilt wird.

Zusatznutzen

Unter Zusatznutzen versteht man all jene Produktnutzenaspekte, die nicht physisch wahrnehmbar sind.

Zusatzleistungen

Von Zusatzleistungen spricht man, wenn zusätzlich zu den Kerndienstleistungen bestimmte Leistungen geboten und durchgeführt werden.

Zufriedenheit zwischen Käufer und Verkäufer

Die Zufriedenheit ist ein wichtiges Element der Beziehungstreue zwischen zwei Parteien. Sie richtet sich nach der Erfüllung der Erwartungen hinsichtlich der Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer.

Zufriedenheit

Die Zufriedenheit ist eine Variable im Dienstleistungsbereich und stellt eine wichtige Rolle in der Beziehung zwischen Käufer und Anbieter dar. Die Zufriedenheit hängt von der Erfüllung der Erwartungen ab und bestimmt die Stärke der Beziehungstreue.

Zollunion

Unter einer Zollunion versteht man die wirtschaftliche Integration von Volkswirtschaften. Dabei betreiben die Integrationspartner einen Freihandel und unterliegen somit nicht der Importsteuer. Gegenüber Drittländern wurde jedoch ein gemeinsamer Zolltarif vereinbart.