Dieser Wirtschaftsbegriff kommt aus dem Versicherungswesen und ist ein Guthaben der Versicherungsprämie.
D.h. sofern nicht anders vereinbart ist keine Prämie zu entrichten bis das Guthaben verbraucht ist. (Anm. des Verfassers: Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsinstitut wie mit Prämienguthaben umgegangen wird, da keine allgemein gültige Aussage getroffen werden kann).