Bis zu einer Spareinlage von Euro 15.000,– können Losungswortsparbücher eröffnet werden. Das Losungswortsparbuch muss auf eine Bezeichnung oder eine Nummer lauten (Zum Beispiel: Inhaber, Christian, 1234). Bei der Eröffnung muss der Kunde auch ein Losungswort wählen. Dies benötigt er beim Losungswortsparbuch für die Abhebungen, die er eventuell tätigen möchte. Vergisst er das Losungswort, so kann er auch nicht mehr über sein Losungswortsparbuch verfügen. Mittels Bareinzahlungen, Daueraufträge und Überweisungen kann das Losungswortsparbuch bespart werden. Über das Losungswortsparbuch kann jeder verfügen, der das Sparbuch vorlegt und das Losungswort nennen kann. Wird das Losungswortsparbuch vererbt oder liegt eine gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Zwangsvollstreckung vor, so kann über das Sparbuch auch ohne Losungswort verfügt werden.