Leistungsbeschreibung (Bauleistungen)

Bei Ausschreibungsunterlagen ist die geregelte Leistungsbeschreibung von größter Wichtigkeit ( man könnte sagen, sie ist das Kernstück) für die späteren Vertragsinhalte. Die Bauleistungen müssen nach Art und Umfang festgelegt und der Wettbewerbsgegenstand muss beschrieben werden., dies ist die Funktion der Leistungsbeschreibung. Die hohen Anforderungen der Leistungsbeschreibung sollen sicherstellen, dass
1. die Leistungen eindeutig beschrieben werden
2. die Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeit kalkuliert werden können und so weiter.