Leistungsarten (Maklerbetriebe)

Bei Maklern handelt es sich um Dienstleister. Um einen Provisionsantrag ( eine Courtage) geltend machen zu können, muss es zu einem Vertragsabschluss kommen, dies besagt das Erfolgsprinzip. Im BGB sind die Leistungen „der Nachweis“ sowie die „Vermittlung“ von Verträgen klar definiert (festgelegt). Die Makler bieten heut zu Tage weitere Leistungen an, welche den Erfolg des Maklers absichern beziehungsweise beschleunigen. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Nebenleistungen wie:
1. Beratung
2. Betreuung und
3. Service
Die Beratung bezieht sich auf das Objekt wie zum Beispiel (Standort, Haustechnik) und so weiter. Die Betreuung bezieht sich auf  Besorgungen für Vertragsabschlüsse wie zum Beispiel (Besorgung von Unterlagen, Betreuung bei Finanzierung) und so weiter. Der Service beinhaltet die Besichtigungsorganisation, Herstellung von Kontakten (Spedition für Umzug) und so weiter.