Bei der vermögenswirksamen Leistung handelt es sich um eine Geldleistung. Diese vermögenswirksame Leistung wird vom Arbeitgeber direkt auf ein vom Arbeitnehmer genanntes Anlagenkonto überwiesen. Die Vereinbarungen die bezüglich der vermögenswirksamen Leistung getroffen wurden, werden in einem Arbeitsvertrag festgehalten. Die Höchstgrenze pro Jahr beträgt € 480,–.