Unter Leasing versteht man die Bereitstellung eines Gutes zur Miete. Es werden folgende Formen des Leasings unterschieden:
– Full-Pay-Out-Leasing (Finanzierungsleasing): Während der Leasingdauer wird der Netto-Kaufpreis zur Gänze in die Miete einkalkuliert. Das Leasingobjekt ist beim Full-Pay-Out-Leasing mit Ablauf des Vertrages vollkommen abbezahlt.
– Restwertleasing: Der voraussichtliche Restwert des Leasingobjektes, also der Wert des Leasingobjektes nach Ablauf des Leasingvertrages, wird beim Restwertleasing in der Leasingkalkulation nur zinsenmäßig berücksichtigt. Kapitalmäßig wird der Restwert nicht in die Leasingrate miteingerechnet. Beim Restwertleasing spricht man von einer Teilabzahlung.
– Full-Service-Leasing: Die Leasingfirma übernimmt beim Full-Service-Leasing zusätzlich zum Leasingvertrag alle Serviceleistungen am Mietobjekt.