Landesversicherungsanstalt (LVA)

Träger der Rentenversicherung für Arbeiter in Deutschland ist die Landesversicherungsanstalt (LVA). Die Landesversicherungsanstalt (LVA) umfasst alle in ihrem Bezirk Beschäftigten, soweit diese nicht in Sonderanstalten versicherungspflichtig sind beziehungsweise von der Versicherungspflicht befreit sind. Für selbständige Handwerker ist die Zuständigkeit der Landesversicherungsanstalt (LVA) geregelt. Die Feststellung und Zahlung der Renten, aber auch die medizinische und berufliche Rehabilitation der Versicherten gehören zu den Aufgaben der Landesversicherungsanstalt (LVA). Nach näherer Bestimmung der Landesregierung wurden 18 Landesversicherungsanstalten in Deutschland errichtet. Durch Organe, die paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt sind, wird die Landesversicherungsanstalt verwaltet.