Kreditwesen (Bundesaufsichtsamt)

In der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ist mit 1. Mai 2002 das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel verschmolzen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholdinggesellschaften und Finanzunternehmen in Deutschland. Die Geschäftstätigkeiten dieser Unternehmen des Kreditwesens werden über das Kreditwesengesetz definiert.
Gewerbsmäßige Bankgeschäfte werden von Kreditinstituten betrieben. Beispiele dafür sind: Einlagegeschäft, das Kreditgeschäft, das Diskontgeschäft (Wechselgeschäft), der Handel mit Wertpapieren, Geldmarktpapieren, Devisen in eigenem Namen für fremde Rechnung, das Depotgeschäft, das Investmentgeschäft, die Übernahme von Bürgschaften, das Girogeschäft, das Emissionsgeschäft, das Geldkartengeschäft und das Netzgeldgeschäft.
Finanzdienstleistungen für andere erbringen gewerbsmäßig Finanzdienstleistungsinstitute. Beispiele dafür sind: die Anlagevermittlung auf der Grundlage von Maklerverträgen, der Abschluss von Kaufverträgen über Finanzinstrumente in fremden Namen und für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), die Finanzportfolioverwaltung, der Eigenhandel mit Finanzinstrumenten.