Im Mietvertrag wird im Regelfall der Mieter dazu verpflichtet geringfügige Schäden (Kleinreparaturen) auf eigene Kosten zu reparieren. Diese geringfügigen Schäden können in einer Mietwohnung sein: Schalter, Steckdosen, Spülkästen, Wasserhähne, Brauseköpfe, Ventile, Türgriffe, Fensterriegel, Schlösser). Zerbrochene Glasscheiben und defekte Versorgungsleitungen gehören nicht zu den selbst durchführbaren Reparaturen. Die Bagatellschäden eines Mieters dürfen nicht mehr als 75 Euro im Einzelfall und 150-200 Euro pro Jahr kosten.