Kapitaleinkünfte

Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern sie nicht zu den Gewinneinkünften oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören, werden Kapitaleinkünfte genannt. Zu den Kapitaleinkünften gehören:
– Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften sowie von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
– Einnahmen aus stiller Beteiligung und partiarischen Darlehen
– Zinsen aus Geldforderungen