Illiquidität

Illiquidität liegt bei fehlender Liquidität (Zahlungsfähigkeit) vor. Um eine Zahlungsstockung, handelt es sich um eine vorübergehende Illiquidität. Man spricht von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz wenn die Illiquidität nicht mehr behebbar ist.
Als Unfähigkeit eines Betriebes, seinen Verbindlichkeiten termingerecht nachzukommen wird die Illiquidität definiert. Sowohl Grund für einen Konkurs als auch für einen Vergleich ist das auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende andauernde Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Geldverbindlichkeiten noch im Wesentlichen zu berichtigen.