GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Als eine unkomplizierte und formlose Rechtsform gilt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Um einen Zusammenschluss von Freiberuflern oder Unternehmen, ohne dass dadurch eine eigene Rechtsperson entsteht, handelt es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sogar mündlich geschlossen werden. Jeder Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss über eine Gewerbeberechtigung verfügen. Im Innenverhältnis haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen entsprechend ihrer Beteiligung an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.