Der Zielsetzung des Eigentümers entsprechend regelmäßig bewirtschafteter Wald, wird Forst genannt. Der Begriff „Forst“ ist fränkischen Ursprungs. Früher wurde der Begriff „Forst“ als Ausdruck königlicher Gewalt für abgegrenzte, der allgemeinen Benutzung entzogene Gebiete verwendet. Heute ist der Begriff „Forst“ rechtlich in dem übergeordneten Begriff „Wald“ enthalten.