Der wirtschaftliche Wert wird auch als Wiederbeschaffungswert bezeichnet. Es ist dies der derzeitige Wert von Produktionsmitteln oder Vorräten. Dieser Wert wird auf der Basis der Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Produktionsmittel oder Vorräte berechnet.
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Wohngeld
Ein staatlicher Zuschuss für sozial schwache Mieter (Mietzuschuss) und Eigenheimer (Lastenzuschuss), wird Wohngeld genannt. Nach Gemeindegrößenklasse, Familiengröße und Qualitätsklasse der bewohnten Wohnung richtet sich die Höhe des Wohngeldes. Übersteigt die zu bezahlende Miete die in den Wohngeldtabellen genannte Sätze, so wird kein Wohngeld gewährt. Auch das Familieneinkommen, darf für die Auszahlung des Wohngeldes, bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Das Wohngeld wird auch Tabellenwohngeld genannt, da es aus entsprechenden Tabellen ermittelt wird.
Liegen die Voraussetzungen für die Wohngeldberechtigung vor, so besteht Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Wettbewerbsorientierte Preisstrategie
Die wettbewerbsorientierte Preisstrategie ist eine Form der Preisgestaltung. Als Ausgangspunkt für diese Strategie wird das Preisniveau der wichtigsten Wettbewerber zugrundegelegt.
Zu dieser Strategie zählen Discountangebote, Dumping, marktorientierte Preisgestaltung, Preisfolgerstrategie, Me-too-Preisstrategie, Premiumstrategie, Schlussverkäufe und Verdrängungsstrategie.
Wirtschaftlichkeit der externen Kosten
Unter der Wirtschaftlichkeit von externen Kosten versteht man das Erlangen von Kostenvorteilen durch sorgfältige Auswahl und Betreuung von externen Beziehungen mit Verbrauchern und Anbietern.
Wohnrecht
Der Eigentümer räumt durch das Wohnrecht das Recht zur persönlichen Benützung (im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht nicht auch zur Vermietung) einer Wohnung ein. Im Grundbuch kann das Wohnrecht als Dienstbarkeit (Servitut) eingetragen werden. Der Eigentümer ist für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich.
Wettbewerbsverbot nachvertraglich
Für Arbeitnehmer gilt das „allgemeine“ Wettbewerbsverbot nur während der Dienstzeit beim Arbeitgeber. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann der Arbeitnehmer auch für Konkurrenten des Arbeitgebers arbeiten.
Um das zu verhindern, wird das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verwendet.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet dem Arbeitnehmer, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses bei der Konkurrenz zu arbeiten.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur dann gültig, wenn es schriftlich fixiert wurde.
Wirtschaftlichkeitsberechnung (Wohnungswirtschaft)
Das Verhältnis von Kosten und Erlösen eines Projektes wird mit Hilfe der Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Insbesondere beim sozialen Wohnungsbau spielt die Wirtschaftlichkeitsberechnung eine große Rolle. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung für soziale Wohnungsbaus wird überprüft, ob die laufenden Anwendungen eines Wohngebäudes durch die Mieterträge gedeckt werden können.
Folgende laufende Aufwendungen werden von der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt:
• Erbbauzinsen
• Fremdkapitalzinsen
• Eigenkapitalzinsen
• Begrenzt Tilgungsleistungen (wenn sie ein Prozent überschreiten)
• Bewirtschaftungskosten (Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis, Betriebskosten und Umlageausfallwagnis)
Wohnung
Wohnungen sind ein wirtschaftliches Gut, das das menschliche Bedürfnis eines Daches über dem Kopf befriedigt.
Weiters werden durch die Wohnung kulturelle, gesundheitliche, soziale und technische Ansprüche des Wohnungsnutzers abgedeckt.
Die Wohnung im Gesetz
Laut dem Gesetz versteht man unter einer Wohnung die Summe aller Räume, die die Führung eines Haushalts ermöglichen. Ein Raum mit Kochgelegenheit muss ebenfalls gegeben sein. Weiters muss jede Wohnung einen eigenen abschließbaren Zugang haben.
Über ein WC und ein Bad mit Badwanne oder Dusche muss jede Wohnung verfügen, die heutzutage gebaut wird. Die 70m² Wohnung gilt als repräsentative Normgröße, die die Gesamtheit des marktwirksamen Mietwohnungsbestandes repräsentiert.
Sonderformen von Wohnungen
Eine Sonderform von Wohnungen sind Loftwohnungen.
Wettbewerbsverbot selbständig
Auch für Selbständige gilt das Wettbewerbsverbot, sofern ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wurde.
Ähnliche Begriffe:
nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Wirtschaftlichkeitsrechnung
Die Wirtschaftlichkeitsrechnungen zählen zu den Investitionsrechnungen. Bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung soll die Vorteilhaftigkeit einer oder mehrerer geplanter Investitionen ermittelt werden. Unterschieden wird bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung zwischen statischen und dynamischen Modellen. Für mögliche Investitionen liefern Investitionsrechnungen mögliche Entscheidungsgrundlagen.
• Statische Wirtschaftlichkeitsrechnung: Bei der statischen Wirtschaftlichkeitsrechnung wird die Ermittlung auf einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum beschränkt, in dem die Wirtschaftlichkeit überprüft werden soll.
Zu den statischen Verfahren zählen ebenfall Kostenvergleichsrechnung (welche von zwei Immobilien ist die kostengünstigere?), Gewinnvergleichsrechnung (welches Objekt bringt mir den größeren Gewinn?) und Amortisationsrechnung (ermittelt die Amortisationsdauer einer Investition).
• Dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung: Die dynamische Wirtschaftlichkeitsrechnung wird auch finanzmathematische Wirtschaftlichkeitsrechnung genannt. Es werden drei verschiedenen Verfahren bei der dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung unterschieden – die Kapitalwertmethode, die Annuitätenmethode und die interne Zinsfußmethode. Im Gegensatz zu den statischen Berechnungen berücksichtigen die Methoden der dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung die Unterschiede in der zeitlichen Entwicklung der sich aus der Investition ergeben.