Das Versteigerungsgericht muss für eine Zwangsversteigerung einen Versteigerungstermin festlegen. Vorher muss das Versteigerungsgericht das Grundstück allerdings Beschlagnahmen und einen Versteigerungsvermerk im Grundbuch eintragen lassen. Zwischen der Durchführung der Zwangsversteigerung und der Durchführung sollen nicht mehr als 6 Monate liegen.
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Verwaltervertrag
Die Bestellung des Verwalters bildet die Grundlage für den Verwaltervertrag. Der Verwaltervertrag ist ohne Bestellung des Verwalters unwirksam.
Ein Verwaltervertrag ist für die Durchführung der Aufgaben des Verwalters nicht zwingend vorgeschrieben, es wird aber empfohlen einen abzuschließen (Streitigkeiten bei Kündigung usw.). Übernimmt der Verwalter seine Tätigkeiten nach der Bestellung, so wird auf diese Weise stillschweigend ein Verwaltervertrag abgeschlossen.
Ein wichtiger Punkt im Verwaltervertrag stellt die Festlegung der Verwaltervergütung für reguläre und besondere Leistungen dar.
Vollmachtloser Vertreter – Genehmigung
Handelt jemand für einen anderen, ohne die erforderliche Vertretungsvollmacht zu besitzen, so spricht man von einem vollmachtlosen Vertreter. Manchmal kommt diese Form auch bei der Beurkundung von Kaufverträgen vor.
Der Kaufvertrag wird erst dann wirksam, wenn ein Vertreter ihn genehmigt hat. Erst dann spricht man nicht mehr von einem vollmachtlosen Vertreter. Die Genehmigung ist grundsätzlich formfrei.
Verteilungsschlüssel (Wohnungseigentum)
Die Verteilung der Lasten und Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, seiner Instandhaltung und Instandsetzung und der sonstigen Verwaltung erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel. Dieser Verteilungsschlüssel besteht aus den Miteigentumsanteilen der einzelnen Wohnungseigentümer, die im Grundbuch festgelegt worden sind.
Es kann aber auch zwischen den Wohnungseigentümern ein Verteilungsschlüssel vereinbart werden, der sich nach der Größe der Wohnflächen oder nach den Personen, die in einer Wohnung leben, richtet.
Der Verteilungsschlüssel muss im Grundbuch eingetragen werden, damit diese Regelung auch für einen nachfolgenden Eigentümer einer Wohnung Gültigkeit hat.
Verwalterwechsel
Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (meist ein Kalenderjahr) hat der Verwalter seine Abrechnung zu erstellen. Scheidet der Verwalter mit Jahresende aus, so ist der neue Verwalter zur Erstellung der Abrechnung verpflichtet. Beim Verwalterwechsel hat der Vorgänger dafür zu sorgen, dass für die Abrechnung alle notwendigen Belege verfügbar sind.
Volumensegment
Das Volumensegment ist der größte Teil des Gesamtmarktes, der sogenannte Massenmarkt. Hier wird seitens des Verbrauchers hauptsächlich darauf geachtet, dass der Preis im Verhältnis zur Qualität vergleichsweise niedrig ist.
Verteilungstermin
Im Rahmen der Zwangsversteigerung findet der Verteilungstermin in der Regel vier bis acht Wochen nach der eigentlichen Versteigerung statt. Für den Ersteigerer werden beim Verteilungstermin die restlichen 90 % des Erwerbspreises fällig.
Verwaltungsbeirat
Der Verwaltungsbeirat soll den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben helfen. Der Verwaltungsbeirat muss, genauso wie der Verwalter, von der Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden.
Weitere Aufgaben erhält der Verwaltungsbeirat durch das Gesetz:
• Die Prüfung des Wirtschaftsplans
• Die Prüfung der Jahresabrechnung
• Die Prüfung der Rechnungslegung und
• Die Prüfung der Kostenvoranschläge
Aus drei Wohnungseigentümern, von denen einer als Vorsitzender und die beiden weiteren als Beisitzer fungieren, setzt sich der Verwaltungsbeirat zusammen.
Voluntary Export Restirction
Voluntary Export Restirction wird auch mit VER abgekürzt. Eine Voluntary Export Restirction ist eine Selbstbeschränkungsvereinbarung.
Vertikale Preisbindung
Die vertikale Preisbindung wird auch Preisbindung der zweiten Hand genannt.
Es ist dies ein System von Preisvereinbarungen für Produkte. Das heißt, dass die Hersteller von den Einzelhändlern die Einhaltung eines festgelegten Einzelhandelspreises verlangen können.