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Schufa-Klausel

Schufa heißt Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditinstitute. Die Schufa-Klausel wird vom Kunden mit dem Kontoeröffnungsantrag unterzeichnet. Sie berechtigt das Kreditinstitut Daten an die zuständige Schufa-Filiale weiterzuleiten. Möchte der Kunde jedoch die Schufa-Klausel beim Kontoeröffnungsantrag nicht unterzeichnen, so kann er diese auch streichen lassen.

Sachbezüge

Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (zum Beispiel freie oder verbilligte Unterkunft, unentgeltliche Überlassung des Dienstwagens zum privaten Gebrauch). Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen geldwerte Vorteile aus einem Dienstverhältnis und sind somit lohnsteuerpflichtig. Die Ausnahme besteht in bloßen Annehmlichkeiten (zum Beispiel Essensmarken, Personalrabatte, Benutzung von betriebseigenen Freizeiteinrichtungen).

Scheinkäufer

Unter einem Scheinkäufer versteht man eine Person, die durch einen Hersteller, einen Importeur, einen Großhändler oder eine Forschungsagentur angestellt wird. Er verhält sich wie ein gewöhnlicher Käufer in einem Einzelhandelsgeschäft und bewertet verschiedene Kriterien innerhalb dieses Geschäfts. Zu diesen Kriterien zählen die Anordnung der Regale, der Service, die Qualität und die Verkaufsbemühungen des Personals.

Schufa-Selbstauskunft

Bei der zuständigen Schufa-Filiale kann jeder Bundesbürger, gegen Vorlage seines Personalausweises, eine Selbstauskunft verlangen.
Der Vermieter verlangt häufig vom Mieter vor Vertragsabschluss die Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft. Der Mieter kann die Übergabe einer Schufa-Selbstauskunft jedoch verweigern, da er nicht dazu verpflichtet ist.

Sacheinlage

Bei einer GmbH ist ein Stammkapital in gewisser Höhe erforderlich. Ein Teil davon kann auch in Form von Sachwerten eingebracht werden.
Das wird dann Sacheinlage genannt.

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit bezeichnet man Selbstständige, die aber in Wahrheit wie Arbeitnehmer arbeiten.
Diese Selbstständigkeit ist nur Schein, denn der Selbstständige ist in der Regel weisungsgebunden und erhält ein Fixum.
Diese Art der „Anstellung“ ist in der letzten Zeit sehr beliebt geworden! Oft wird die Person, die scheinselbständig ist nur deshalb selbstständig, damit sich der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge spart.
Scheinselbstständigkeit ist aber für unser Sozialversicherungssystem ein echtes Problem. Daher werden die Gesetze zu diesem Thema immer strenger.
Leider ist die Grenze zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit im Einzelfall sehr unscharf.
Da Scheinselbstständigkeit in der Regel nicht ohne Folgen für alle Beteiligten ist, sollte vor der Existenzgründung eine genaue Prüfung erfolgen!

Wie erkennt man Scheinselbstständigkeit?

Folgende Kriterien sollten Ihnen bei der groben Analyse, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt helfen:
– die Tätigkeit wurde von Ihnen zuvor als Angestellter durchgeführt
– Sie handeln i.d.R. nicht unternehmerisch
– Sie arbeiten für nur einen einzigen Auftraggeber
– Sie arbeiten alleine und haben keine Arbeitnehmer angestellt
– Sie beziehen ein fixes Einkommen

Schuldübernahme

Für den Käufer eines Objektes, das mit einem valutierten Grundpfandrecht versehen ist, kann es sehr interessant sein in das bestehende Darlehensverhältnis (zwischen Verkäufer und Kreditinstitut) einzutreten. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn die Zinsen des bestehenden Darlehens geringer sind als die derzeitigen Finanzierungskonditionen.
Häufig tritt die Schuldübernahme bei Bauspardarlehen zu. Weiters können auch zinsverbilligte öffentliche Mittel vom neuen Eigentümer übernommen werden. Der Käufer muss dafür aber bestimmte Voraussetzungen (Einkommensgrenzen, Eigennutzung) erfüllen. Meist wird die Schuldübernahme allerdings von einer Zinsanpassung abhängig gemacht, wenn das Baudarlehen von einem Kreditinstitut stammt.
Durch einen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer oder Käufer und dem Kreditinstitut kann die Schuldübernahme durchgeführt werden. Beim Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer für die Schuldübernahme ist allerdings die Genehmigung des Kreditinstitutes erforderlich.

Sachfirma

Als Sachfirma bezeichnet man eine Firma, bei der der im Namen enthalten ist.

Neben der Sachfirma gibt es noch die
– Namensfirma
– Personenfirma
– gemischte Firma

Schenkung

Ein Vertrag über die unentgeltliche Zuwendung von Vermögensgegenständen wird Schenkung genannt. Verpflichtung und Erfüllung fallen bei der Handschenkung zusammen. Der notariellen Beurkundung des Schenkungsversprechens, bedarf die nicht sofort vollzogene Schenkung zu ihrer Wirksamkeit.

Schuldzinsen

Die Zinsen, die ein Kreditnehmer für ein Darlehen an seine Bank bezahlt, werden Schuldzinsen genannt. Seit 1995 sind die Schuldzinsen bei Selbstnutzern nicht mehr steuerlich absetzbar. Die Schuldzinsen können vom Vermieter allerdings weiterhin als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden.