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Netzwerk im Non-Profit-Marketing

Unter einem Netzwerk versteht man die Gesamtheit der Beziehungen zwischen Personen oder Unternehmungen, die auf irgendeine Art und Weise eine Zusammenarbeit aufweisen. Vorraussetzung hierfür ist die Verfolgung gleicher Interessen oder Zielsetzungen.">

Nichtmonetärer Preis im Non-Profit-Marketing

Unter dem nichtmonetären Preis sind sämtliche Aufwendungen eines Käufers zu verstehen, die nicht in Geld ausgedrückt werden können. Zu diesen Aufwendungen zählen die zu überbrückende Entfernung, die aufzubringende Zeit und die zu überwindende Unsicherheit beim Kauf eines Produktes. Im Gegensatz zu kommerziellen Unternehmungen berechnen Non-Profit-Organisationen oft unter der Kostendeckung liegende Preise oder überhaupt keine Geldpreise.

Nachlass

Der Nachlass wird auch als Rabatt bezeichnet. Darunter versteht man die Reduzierung des regulären Verkaufspreises bzw. Listenpreises.

Netzwerkmarketing

Netzwerkmarketing (oder Multi-Level-Marketing) ist eigentlich kein Marketing, sondern eine Form des Direktvertriebes.
Beim Netzwerkmarketing werden die Mitarbeiter pyramidenförmig gruppiert.
Man beginnt unten um nach gewissen geschäftlichen Erfolg selbst Mitarbeiter unter sich zu haben. Man verdient an den Mitarbeitern mit, die unter einem sind.
Die Bezahlung erfolgt meist auf Provisionsbasis je nach abgeschlossenen Verträgen.

Nichtpreislicher Wettbewerb

Unter dem nichtpreislichen Wettbewerb versteht man, dass der Schwerpunkt der Marketingpolitik auf anderen Elementen des Marketing-Mix liegt. Man spricht von einer passiven Preispolitik.

Nachrangiges Kapital

Um als Eigenmittel anrechenbar zu sein, muss das nachrangige Kapital besondere Eigenschaften aufweisen. Die Laufzeit des nachrangigen Kapitals muss mindestens 5 Jahre betragen. Die Nachrangigkeit muss in den Urkunden über nachrangige Einlagen etc. ausdrücklich festgehalten werden.

Neuemission

Möchte ein Unternehmen seine Aktien erstmalig einem breiten Publikum zum Kauf anbieten und notiert mit Aktien erstmalig an der Börse, nennt man dies Neuemission. (vgl. Emission: Ausgabe von Aktien, welche bereits an der Börse notiert waren.)
Der englische Ausdruck für Neuemission ist IPO „Initial Public Offering“.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Auf Antrag wird vom Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen die Nichtveranlagungsbescheinigung ausgegeben. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Nichtveranlagungsbescheinigung sind:
• Eine bestimmte Einkommensgrenze pro Jahr darf nicht überschritten werden und
• Es darf keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bestehen.
Die Folge der Nichtveranlagungsbescheinigung ist, dass ein Sparer seine Zinsen aus Sparbüchern und die Dividenden aus Wertpapierausschüttungen ohne Abzug einer Kapitalertragsteuer und ohne Zinsabschlag kassieren darf.