Archiv der Kategorie: B

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ist die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen mit Sitz in Berlin zur Aufsicht über die privaten und ihnen gleichgestellten öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen. Die Zulassung und laufende Überwachung der Versicherungsunternehmen obliegt dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Rechtliche, finanzielle und versicherungstechnische Fragestellungen stehen bei der Überwachung im Mittelpunkt. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen verfügt über weitreichende Genehmigungs- und Prüfungsrechte und kann eine Vielzahl des Geschäftsbetriebes anordnen. Durch das Bundesgesetz vom 31.7.1951 wurde das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gegründet.

Bundesverband deutscher Banken e.V.

Der Bundesverband deutscher Banken e.V. ist der Spitzenverband des privaten Bankgewerbes in Deutschland, insbesondere also Verband der Aktienbanken und Privatbankiers.

Organisation und Aufgaben des Bundesverband deuterscher Banken

In Berlin ist der Sitz des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., der
11 regionale Verbände privatrechtlicher Universalbanken sowie der Verband deutscher Hypothekenbanken und der Verband deutscher Schiffsbanken umfasst.

Als Interessensvertretung wird Lobbying für über 200 private Banken auf nationaler Ebene aber auch bei relevanten EU-Instutitionen durchgeführt.

Der Bundesverband deutscher Banken vertritt aber nur private Banken – öffentliche Banken werden vom Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands ( VÖB ) vertreten. Zwischen den beiden Organisationen herrscht Wettbewerb in Bezug auf den Einfluß des Staates auf das Bankenwesen.

Auch im Zuge der Einführung neuer Methoden, Regulierungen oder Bankgesetze ist der BdB für seine Mitglieder verantwortlich. Die Mitarbeit zur Bankautomation ( als Beispiel den beleglosen Datenträgeraustausch ) gehört zu den Aufgaben. 

Der Bundesverband deutscher Banken und die Einlagensicherung

Der Einlagensicherungsfonds wird durch den BdB verwaltet. Alle Mitgliedsbanken tragen zum Erhalt des Einlagensicherungsfonds zum Schutz der Bankkunden bei.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die Spitzenorganisation der Arbeitgeber in Deutschland zur Durchsetzung ihrer sozialpolitischen Interessen. 46 Fach- und 11 überfachliche Landesverbände gehören der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) an, denen wiederum über 830 Mitgliedsverbände angeschlossen sind. Sämtliche Wirtschaftszweige werden durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertreten. Vor allem die öffentlichen Mitglieder sowie Arbeitgeberverband der Eisen- und Stahlindustrie gehören nicht zu den Mitgliedern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Gemeinschaftliche sozialpolitische Belange zur wahren, die über den Bereich eines Landes oder eines Wirtschaftszweiges hinausgehen und von grundsätzlicher Bedeutung sind, gehören zu den Aufgaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Die Vertretung der Interessen der Arbeitgeber gegenüber Regierung, Parlament, Öffentlichkeit und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, Unterstützung und Koordination der Arbeit ihrer Mitglieder gehören zu den Hauptaufgaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Allerdings hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedsverbänden, kann vor allem nicht in deren Tarifautonomie eingreifen. Im Jahre 1950 wurde die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), mit Sitz in Köln, gegründet.

Business-to-Business-Services

Unter Business-to-Business-Services versteht man, dass bestimmte Dienstleistungen zwischen gewerblichen Unternehmungen bereitgestellt werden.

Beispiele hierfür sind der Transport und der Vertrieb.

Im B2B Marketing spielt Service eine wichtige Rolle im Marketing Mix, da ein besonders gutes Service ein Differenzierungsmerkmal sein.
 

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde im Jahre 1971 verfasst. Erstmals wurde die staatliche individuelle Ausbildungsförderung für den Bereich der schulischen Erstausbildung an weiterführenden allgemein bildenden Schulen, Fachschulen und Hochschulen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bundeseinheitlich geregelt. Die Ausbildungsförderungsämter sind laut Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Anträge und Auskünfte zuständig.

Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (BFH)

Die Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (BFH) bildet den Dachverband von 52 Zentralfach- bzw. Bundesinnungsverbänden des deutschen Handwerks mit Sitz in Bonn. Für die gemeinsamen fachlichen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der selbständigen Handwerker tritt die Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks (BFH) ein. Der Verband wurde im Jahre 1949 gegründet und repräsentiert die Interessen der Handwerker in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber. Die Innungen eines Handwerks gehören über die Landesinnungsverbände den Zentralfach- bzw. Bundesinnungsverbänden an. Die Innungsverbände stellen juristische Personen des privaten Rechts dar. In der Handwerksordnung vom 24.9.1953 sind die Befugnisse geregelt.

Businessplan

Der Businessplan umfasst das ganze Konzept Ihres Projektes oder Unternehmens. Der Businessplan ist wichtig um Ihre Idee möglichen Geldgeber, meist Banken, unterbreiten zu können.

Komponenten des Businessplanes

Ein Marketingkonzept bezüglich Ziele, Strategien, Ideenbeschreibung, Preisplanung, Corporate Identity, Absatzplanung, usw.
Eine Beschreibung des Geschäftssystems und der Organisation.
Einen Finanzplan unter Berücksichtigung von Eigenkapital und Kapitalbedarf (Gewinn und Verlust Rechnung, Bilanz, Liquidität, …)

Bundesbaugesetz (BBauG)

Das Bundesbaugesetz (BBauG) wurde im Jahre 1960 geschaffen und bildet die Rechtsgrundlage für die Bauleitplanung, als Auffangplanung privater Bauinitiativen, mit der Intention, die Nutzung von Grund und Boden zu regeln. Die Planung liegt laut Bundesbaugesetz (BBauG) bei den Gemeinden. Mit der Novellierung im Jahre 1976 erreichte man die Verbesserung des Planungsrechts, der Planungsbefugnisse und er Möglichkeiten der Plandurchsetzung der Gemeinden sowie der stärkeren Beteiligung der Bürger am Planungsgeschehen.