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Betriebsnotwendigkeit

Der Begriff Betriebsnotwendigkeit wird in den allgemeinen Kostenrechnungsgrundsätzen festgelegt und beschreibt die für Unternehmen notwendigen Kapitalwerte an.

Betriebsratswahl

Bei der Betriebsratswahl werden die Mitglieder des Betriebsrates durch durch die Belegschaft direkt gewählt.

Betriebskapital

Betriebskapital – oder auch betriebsnotwendiges Kapital – bezeichnet das Umlaufvermögen des Unternehmens welches benötigt wird um den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Das betriebsnotwendige Kapital kommt aus der Kosten- und Leistungsrechnung.

Das Betriebskapital wird wie folgt errechnet.

Nicht abnutzbares Anlagevermögen
+ abnutzbares Anlagevermögen
+ nicht bilanziertes, betriebsnotwendiges Anlagevermögen
– bilanziertes, nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Betriebsnummer

Die Betriebsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens für die amtliche Statistik.

Betriebskapitalgesellschaft

Eine Gesellschaftsform, die bei einer Betriebsaufspaltung entsteht, nennt man Betriebskapitalgesellschaft. Bei der Betriebsaufspaltung wird eine Unternehmung in eine Besitzpersonengesellschaft und in eine Betriebskapitalgesellschaft aufgespalten. Das Geschäftsführungsproblem bei Personengesellschaften entfällt durch die Betriebsaufspaltung in Betriebskapitalgesellschaft und Besitzpersonengesellschaft. Bei der Betriebskapitalgesellschaft kann ein Nichtgesellschafter als Geschäftsführer eingesetzt werden. Die Vermögensgegenstände, die die Betriebskapitalgesellschaft benötigt, werden von der Besitzpersonengesellschaft verpachtet. Die Besitzpersonengesellschaft hat allerdings keine besonderen Führungsaufgaben mehr auszuführen.

Betriebsobmann

Der Betriebsobmann ist anstelle eines Betriebsrates bei Kleinstunternehmen für die betribesrätlichen Agenden verantwortlich.