Archiv der Kategorie: A

Aufsichtsratsvergütung

Die Aufsichtsratvergütung ist jene Vergütung, die die Mitglieder von Aufsichtsräten in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhalten. Die Aufsichtsratsvergütung weist jedoch besondere Steuerfolgen auf. Die Aufsichtsratsvergütung stellt eine Einkunft aus selbständiger Arbeit dar und unterliegt somit der Einkommensteuer.

Arbeitserlaubnis

Zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik bedürfen Ausländer einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeiter. Diese Erlaubnis wird Arbeitserlaubnis genannt. Grundsätzlich wird die Arbeitserlaubnis für Ausländer befristet und nur für bestimmte Personengruppen erteilt. Dabei sind unter anderem Familienangehörige von Deutschen und von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern sowie Asylberechtigte privilegiert.
Von der Arbeitserlaubnis ausgenommen (erlaubnisfrei) sind bestimmte Beschäftigungsarten. EU-Ausländer und heimatlose Ausländer brauchen keine Arbeitserlaubnis.
Geht ein Ausländer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis einen Arbeitsvertrag ein, so ist dieser rechtsunwirksam.

Arbeitstitel

Der Arbeitstitel ist der vorläufige Titel eines Werkes.

Assessment Center

Assessment Center erfreuen sich heutzutage immer größerer Beliebtheit. Hier werden Stellenbewerber auf Ihre Tauglichkeit hin geprüft. Meist erfolgen die Prüfungen in Gruppen. Es werden Gruppenarbeiten oder Rollenspiele durchgeführt, die von den Beobachtern bewertet werden.

Auftrag (Kommission, Order)

Auftrag, auch Kommission oder Order genannt, ist eine Anweisung die sich auf die Produktion beziehungsweise Lieferung einer bestimmten Menge einer oder mehrerer Güterarten bezieht, wobei es sich um Zwischen- oder Endprodukte handeln kann. Von ursprünglichen Aufträgen spricht man, wenn die Aufträge von Produktverwendern oder Produktempfängern formuliert wurden.

Arbeitsethos

Die besondere Werthaltung gegenüber der Arbeit, die mit dem Gefühl der Pflichterfüllung und dem Anspruch verbunden ist, mit der Arbeitstätigkeit eine besondere Verantwortung (zum Beispiel gegenüber Gott oder der Gesellschaft) zu übernehmen, wird als Arbeitsethos bezeichnet. Von Arbeitsmotivation und Arbeitszufriedenheit ist der Begriff des Arbeitsethos abzugrenzen.

Arbeitsunfall

Hat ein Versicherter bei der Ausübung der Arbeit sowie auf dem Weg zu und von dieser Arbeit erleidet, so spricht man von einem Arbeitsunfall. Allerdings darf der Weg zu und von der Arbeit nicht unterbrochen werden (zum Beispiel durch einen Einkauf, da das Geschäft auf dem Weg liegt). Der Arbeitsunfall ist Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung.

Assessor

Unter Assessor versteht man ein Modell, das während der Neuproduktplanung zum Einsatz kommt.
Es ist ein entscheidungsunterstützendes Modell und gibt Auskunft über verschiedene Produktalternativen.

Auftragsbestätigung

Auftragsbestätigung wird auch Bestätigungsschreiben für die bestätigung eines Vertrages genannt.

Arbeitsförderungsgesetz (AFG)

Die vorher bestehende Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 in Bundesanstalt für Arbeit (BA) umbenannt. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) erhielt dabei eine Vielzahl zusätzlicher arbeitsmarktpolitischer Aufgaben (Arbeitsförderung). Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) und die sich daraus ergebene Rechtsansprüche für die Bürger sowie die Aufbringung der finanziellen Mittel und die Organisation der Bundesanstalt für Arbeit (BA) wir durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geregelt. Seit 1969 wurde das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) mehrfach geändert, unter anderem durch sieben ausdrückliche Arbeitsförderungsgesetzesänderungen.