Archiv der Kategorie: A

Ausländische Banken

Ausländische Banken können in der Bundesrepublik Deutschland ohne spezielle Beschränkung tätig werden. Die ausländischen Banken unterliegen denselben Vorschriften (vor allem dem Kreditwesengesetz) wie deutsche Kreditinstitute.
58 ausländische Banken unterheilten Ende 1982 insgesamt 105 Zweigstellen in Deutschland. Neben den ausländischen Banken gab es rund 15 größere Tochterbanken und rund 179 Repräsentanzen ausländischer Banken. Amerikanische Großbanken nahmen die bedeutendste Position ein, die an jeweils 6-7 Plätzen vertreten sind (Citibank, Chase Bank, Bank of America).
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht über das Bankensystem Statistiken. In diesen Statistiken werden die Zweigstellen ausländischer Banken als Teilgruppe der Kreditbanken geführt. In der Gruppe Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sind die Tochtergesellschaften enthalten.

Autorenfragebogen

Der Autorenfragebogen wird vom Verlag an den Autor gegeben, um die persönlichen Daten zu erfassen.

AWV

AWV ist die Abkürzung für die Außenwirtschaftsverordnung.

Ausbildungsstätte

Die Auswahl der Ausbildungsstätte ist eine wesentliche Komponente des Ausbildungsprogramms. Das Ausbildungsprogramm sollte an einem Lernort durchgeführt werden, der das Ausbildungsziel zu erreichen ermöglicht und das Auftreten von Lernstörungen vermeidet (zum Beispiel Ausbildungswerkstatt für den Erwerb von Fertigkeiten, Schulraum für das Lernen von Theorien, Freizeiträume für soziales Lernen), da berufliches Lernen nicht nur gezielte Vermittlung und Aneignung von Wissen oder Fertigkeiten bedeutet, sondern immer auch Aufnahme und Verarbeitung sozialer Wahrnehmungen und Erfahrungen einschließt.

Ausreißer

Als Ausreißer wird eine statistische Anomalie bezeichnet. Also eine signifikante Abweichung der Norm.

Außendienstpersonal

Das Außendienstpersonal sind Mitarbeiter einer Abteilung in einem Unternehmen. Diese stehen mit den externen Kundengruppen in Kontakt. Zu den Hauptaufgaben dieser Mitarbeiter gehören unter anderem Besuche bei den externen Gruppen und die Kontaktpflege.

AZV

AZV ist die Abkürzung für Auslandszahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank.

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft. Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur für den Differenzbetrag, den der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt und nach Wahrnehmung aller Vollstreckungsmöglichkeiten oder aus anderen Sicherheiten erlangen konnte. In der Regel muss daher der Gläubiger bei Konkurs des Schuldner das Ergebnis des Konkursverfahrens abwarten, bevor er den Ausfallsbürgen in Anspruch nehmen kann.

Ausschreibung

Eine Ausschreibung tritt im Bereich des Kaufvorganges auf. Es ist dies eine Methode, bei der bestimmte Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Außenhandel

Der grenzüberschreitende Warenverkehr einer Volkswirtschaft, der den Kauf ausländischer Güter (Einfuhr, Import) und den Auslandsabsatz inländischer Produkte (Ausfuhr, Export) umfasst, nennt man Außenhandel. Weiters unterscheidet man beim Außenhandel zwischen:
– Generalhandel: Die Ein- und Ausfuhr aller Waren in das Erhebungsgebiet (einschließlich der Zoll- und Freihafenlager) mit Ausnahme des Transitverkehrs (Warenverkehr, der ohne Be- oder Verarbeitung durch das Inland in ein anderes Bestimmungsland führt) und des Zwischenauslandsverkehrs (Warenverkehr, der aus dem Inland über ein Transitland wieder ins Inland zurückführt), nennt man Generalhandel.
– Spezialhandel: In der Regel wird der Spezialhandel der Erstellung der Handelsbilanz in der Zahlungsbilanz zugrunde gelegt und schließt die Ein- und Ausfuhr auf Zoll- oder Freihafenlager aus.