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AZV

AZV ist die Abkürzung für Auslandszahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank.

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft. Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur für den Differenzbetrag, den der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt und nach Wahrnehmung aller Vollstreckungsmöglichkeiten oder aus anderen Sicherheiten erlangen konnte. In der Regel muss daher der Gläubiger bei Konkurs des Schuldner das Ergebnis des Konkursverfahrens abwarten, bevor er den Ausfallsbürgen in Anspruch nehmen kann.

Ausschreibung

Eine Ausschreibung tritt im Bereich des Kaufvorganges auf. Es ist dies eine Methode, bei der bestimmte Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Außenhandel

Der grenzüberschreitende Warenverkehr einer Volkswirtschaft, der den Kauf ausländischer Güter (Einfuhr, Import) und den Auslandsabsatz inländischer Produkte (Ausfuhr, Export) umfasst, nennt man Außenhandel. Weiters unterscheidet man beim Außenhandel zwischen:
– Generalhandel: Die Ein- und Ausfuhr aller Waren in das Erhebungsgebiet (einschließlich der Zoll- und Freihafenlager) mit Ausnahme des Transitverkehrs (Warenverkehr, der ohne Be- oder Verarbeitung durch das Inland in ein anderes Bestimmungsland führt) und des Zwischenauslandsverkehrs (Warenverkehr, der aus dem Inland über ein Transitland wieder ins Inland zurückführt), nennt man Generalhandel.
– Spezialhandel: In der Regel wird der Spezialhandel der Erstellung der Handelsbilanz in der Zahlungsbilanz zugrunde gelegt und schließt die Ein- und Ausfuhr auf Zoll- oder Freihafenlager aus.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko wird auch als Verlustrisiko bezeichnet. Die Gefahr der teilweisen oder völligen Undurchsetzbarkeit eines Zahlungsanspruchs, der verschieden begründet sein kann (zum Beispiel Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverweigerung des Kreditnehmers), wird als Ausfallrisiko bezeichnet. Nicht nur für Banken, die sich durch Kreditprüfung und Kreditüberwachung vor derartigen Risiken schützen versuchen, sondern in geringerem Umfang auch für private Kapitalanleger (zum Beispiel wenn über eine Unternehmung, von der ein Anleger Anteile oder festverzinsliche Wertpapiere erworben hat, der Konkurs eröffnet wird), besteht das Ausfallrisiko.

Ausschreibungsverfahren

Bei einem Ausschreibungsverfahren werden durch verschiedene Anbieter Angebote zur Lieferung eines bestimmten Produkts vorgelegt.
Diese Angebote enthalten den Preis und weitere Lieferbedingungen.

Außenhandelsfinanzierung

Die Außenhandelsfinanzierung wird auch Exportfinanzierung genannt. Die Bezahlung von Dienstleistungen und Güter im grenzüberschreitenden Güterverkehr erfolgt entweder sofort oder ist mit der Inanspruchnahme von Krediten und damit auch mit dem Einsatz fremder Haftung (zum Beispiel über die Bank) verbunden. Die Außenhandelsfinanzierung hat durch die Zunahme des Welthandels stark an Bedeutung gewonnen.
Sowohl durch den Exporteur als auch durch den Importeur kann die Außenhandelsfinanzierung in Anspruch genommen werden. Nach der Art des Warengeschäfts (bei Konsumgütern im Allgemeinen kurzfristig, bei Investitionsgütern oft mittel- oder langfristig) richten sich die Laufzeiten der Außenhandelsfinanzierungen.
Vor allem Anzahlung, Handelswechsel (Warenwechsel), Akkreditiv, Zahlungsauftrag, Devisentermingeschäft (financial futures) und Factoring gehören zu den kurzfristigen Außenhandelsfinanzierungen.
Zwei Arten von Risiko sind bei der Finanzierung von Exporten und Importen zu beachten:
– Gerät der Abnehmer der Ware in wirtschaftliche Schwierigkeiten (Liquiditätsengpässe, Konkurs, etc), spricht man vom wirtschaftlichen Risiko.
– In Unruhen oder kriegerischen Auseinandersetzungen, in Zahlungsverboten, Schulden-Moratorien, sowie Import- bzw. Exportbeschränkungen sind politische Risiken begründet.
Speziellen Formen der Außenhandelsfinanzierung (zum Beispiel Begrenzung des Währungsrisikos durch Devisentermingeschäfte oder Fremdwährungskredite) dienen die Absicherungen gegenüber politischen und wirtschaftlichen Risiken.

Ausfallsbürge

Die Haftung des Bürgen wird beim Ausfallsbürgen auf den Schadensfall eingeschränkt. Das heißt, der Bürge wird erst in Anspruch genommen (zur Zahlung herangezogen), wenn vergeblich versucht wurde, im Exekutionsweg auf das Vermögen des Hauptschuldners zuzugreifen. Institutionen der öffentlichen Hand übernehmen unter anderem des Öfteren Ausfallsbürgschaften.

Ausschüttung

Die Ausschüttung ist der Teil des Gewinnes, der dem Besitzer des Wertpapieres ausbezahlt wird.

Außensteuergesetz (AStG)

Das Außensteuergesetz (AStG) ist ein Teilgebiet des internationalen Steuerrechts. Durch das Auslandsinvestitionsgesetz und Spezialregelungen in fast allen Einzelsteuergesetzen wird das Außensteuergesetz (AStG) ergänzt. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei Auslandsbeziehungen und zugleich die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sollen durch das Außensteuergesetz (AStG) und die verschiedenen Zusatzregelungen sichergestellt werden.