AIO ist die Abkürzung für das Aktivitäten, Interessen und Meinungen (opinions) Modell, das Verbraucher auf Basis der Eigenschaften kategorisiert.
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Aktienoption
Eine Aktienoption ist das Anrecht, das den Inhaber der Aktien:
1. eines entsprechenden Optionsscheins zum Bezug von Aktien berechtigt.
2. einer Wandelobligation
3. dazu berechtigt, die Wandelanleihe in eine festgelegte Anzahl von Aktien umzutauschen.
4. zum Kauf oder Verkauf von Aktien zu einem festgelegten Preis berechtigt.
Agent
Ein Agent wird auch als Makler bezeichnet. Dieser führt im Auftrag eines Kunden eine Verkaufstransaktion durch. Diese Transaktion geschieht gegen eine Gebühr und eine Provision am Umsatz. Die Tätigkeit eines Agenten ist dadurch gekennzeichnet, dass keine festen Beziehungen zwischen ihm und dem Kunden besteht und er selbständig arbeitet.
AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH
Die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH ist ein Spezialinstitut eines Konsortiums von über 50 deutschen Banken für die mittel- und langfristige Exportfinanzierung. Zur Refinanzierung der Produktionsaufwendungen, für Lieferantenkredite an deutsche Exporteure und/oder der kreditierten Exportforderungen bestehen zwei Plafonds. Plafond A wird durch die Kosortialbanken refinanziert. Plafond Bist eine Sonderrediskontlinie der Deutschen Bundesbank. Durch eine Hermes-Deckung müssen in der Regel die Exporte abgesichert sein. Geschäfte mit Entwicklungs- und Staatshandelsländern werden zumeist durch die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH finanziert. Im Jahre 1952 wurde die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH gegründet. Der Sitz der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH ist in Frankfurt am Main.
Aktienrückkauf
Beim Aktienrückkauf kauft eine Aktiengesellschaft die eigenen Aktien über die Börse zurück.
Grund für einen Aktienrückkauf könnte der Schutz vor einer feindlichen Übernahme sein.
Eigentlich ist der Rückkauf von eigenen Aktien verboten.
Seit 1998 können Gesellschaften allerdings eigene Aktien auch Aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung erwerben. Bei der Hauptversammlung wird der niedrigste und höchste Gegenwert festgelegt.
Agio
Als Agio bezeichnet man den Differenzbetrag zwischen Nennwert und tatsächlichem Bezugskurs von jungen Aktien.
Akademikersteuer
Die Akademikersteuer ist aus einem Vorschlag zur Finanzierung der Kosten der Hochschulbildung durch eine zusätzliche, zweckgebundene steuerliche Belastung der Erwerbseinkommen von Hochschulabsolventen, entstanden. Der Vorschlag der Akademikersteuer begründet sich, ähnlich wie bei einem System von Bildungsdarlehen, aus dem individuellen Nutzen der Hochschulbildung in Form höheren Einkommens.
Aktienstimmrecht
Das Aktienstimmrecht ist durch die Aktie verbrieftes Mitgliedschaftsrecht, das jedem Aktionär zusteht und nach Aktiennennbeträgen ausgeübt wird. Mit der vollständigen Leistung der Einlage entsteht grundsätzlich das Aktienstimmrecht, jedoch kann die Satzung bestimmen, dass das Aktienstimmrecht beginnt, wenn auf die Aktie die gesetzliche oder höhere satzungsmäßige Mindesteinlage geleistet ist. Mit schriftlicher Vollmacht kann die Ausübung des Aktienstimmrechts auf einen Bevollmächtigten übertragen werden.
Dem Aktionär kann das Aktienstimmrecht nicht entzogen werden, es kann jedoch durch die Satzung beschränkt werden, zum Beispiel in der Weise, dass kein Aktionär mehr als eine bestimmte Anzahl von Stimmrechen haben darf. Bei eigenen Aktien der Gesellschaft kann die Ausübung des Aktienstimmrechts ausgeschlossen werden.
Mehrstimmrechtsaktien (Aktien mit mehrfachem Stimmrecht) sind grundsätzlich unzulässig, können jedoch in Ausnahmefällen mit besonderer behördlicher Genehmigung ausgegeben werden. Ohne Aktienstimmrecht dürfen Vorzugsaktien ausgegeben werden. Verpflichtet sich ein Aktionär gegenüber einem anderen oder einem sonstigen Dritten, sein Aktienstimmrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, so ist ein solcher Vertrag grundsätzlich gültig. Wenn sich der Aktionär verpflichtet, entweder nach Weisung der Gesellschaft, des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines abhängigen Unternehmens das Stimmrecht auszuüben oder für die jeweiligen Vorschläge des Vorstands oder des Aufsichtsrates zu stimmen, so sind derartige Stimmbindungsverträge nichtig. Die Verwaltung würde sonst in beiden Fällen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis der Hauptversammlung gewinnen.
Agrarbericht
Nach dem Landwirtschaftsgesetz von 1955 muss jährlich durch die Bundesregierung ein Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorgelegt werden, dieser Bericht heißt Agrarbericht. Unter anderem ist im Agrarbericht auszuweisen, inwieweit in der Landwirtschaft ein mit anderen Bereichen vergleichbares Einkommen erzielt wurde (landwirtschaftliche Einkommensdisparität).
Akkord-Zeitgrad
Der Akkord-Zeitgrad errechnet sich aus erarbeitete Menge mal Vorgabezeit pro Einheit durch die verbrauchte Zeit.