Archiv der Kategorie: A

Akademikersteuer

Die Akademikersteuer ist aus einem Vorschlag zur Finanzierung der Kosten der Hochschulbildung durch eine zusätzliche, zweckgebundene steuerliche Belastung der Erwerbseinkommen von Hochschulabsolventen, entstanden. Der Vorschlag der Akademikersteuer begründet sich, ähnlich wie bei einem System von Bildungsdarlehen, aus dem individuellen Nutzen der Hochschulbildung in Form höheren Einkommens.

Aktienstimmrecht

Das Aktienstimmrecht ist durch die Aktie verbrieftes Mitgliedschaftsrecht, das jedem Aktionär zusteht und nach Aktiennennbeträgen ausgeübt wird. Mit der vollständigen Leistung der Einlage entsteht grundsätzlich das Aktienstimmrecht, jedoch kann die Satzung bestimmen, dass das Aktienstimmrecht beginnt, wenn auf die Aktie die gesetzliche oder höhere satzungsmäßige Mindesteinlage geleistet ist. Mit schriftlicher Vollmacht kann die Ausübung des Aktienstimmrechts auf einen Bevollmächtigten übertragen werden.
Dem Aktionär kann das Aktienstimmrecht nicht entzogen werden, es kann jedoch durch die Satzung beschränkt werden, zum Beispiel in der Weise, dass kein Aktionär mehr als eine bestimmte Anzahl von Stimmrechen haben darf. Bei eigenen Aktien der Gesellschaft kann die Ausübung des Aktienstimmrechts ausgeschlossen werden.
Mehrstimmrechtsaktien (Aktien mit mehrfachem Stimmrecht) sind grundsätzlich unzulässig, können jedoch in Ausnahmefällen mit besonderer behördlicher Genehmigung ausgegeben werden. Ohne Aktienstimmrecht dürfen Vorzugsaktien ausgegeben werden. Verpflichtet sich ein Aktionär gegenüber einem anderen oder einem sonstigen Dritten, sein Aktienstimmrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, so ist ein solcher Vertrag grundsätzlich gültig. Wenn sich der Aktionär verpflichtet, entweder nach Weisung der Gesellschaft, des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines abhängigen Unternehmens das Stimmrecht auszuüben oder für die jeweiligen Vorschläge des Vorstands oder des Aufsichtsrates zu stimmen, so sind derartige Stimmbindungsverträge nichtig. Die Verwaltung würde sonst in beiden Fällen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis der Hauptversammlung gewinnen.

Agrarbericht

Nach dem Landwirtschaftsgesetz von 1955 muss jährlich durch die Bundesregierung ein Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorgelegt werden, dieser Bericht heißt Agrarbericht. Unter anderem ist im Agrarbericht auszuweisen, inwieweit in der Landwirtschaft ein mit anderen Bereichen vergleichbares Einkommen erzielt wurde (landwirtschaftliche Einkommensdisparität).

Akkord-Zeitgrad

Der Akkord-Zeitgrad errechnet sich aus erarbeitete Menge mal Vorgabezeit pro Einheit durch die verbrauchte Zeit.

Aktionismus

Wirtschaftspolitische Eingriffe, die ohne objektiv erkennbare Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden, nennt man Aktionismus. Der jeweilige Politiker geht beim Aktionismus davon aus, dass der Wähler mit der Aktivität eine Erfolgsaussicht verbindet.

Agrarkredit

Ein Kredit an landwirtschaftliche Betriebe wird Agrarkredit genannt. Die Unterschiede, die sich im Agrarkredit gegenüber Krediten zu anderen Wirtschaftszweigen ergeben, resultieren aus den spezifischen Gegebenheiten der Landwirtschaft. Normalerweise befinden sich Grund und Boden im Eigentum des landwirtschaftlichen Unternehmers und können damit als Sicherheit vor allem bei der langfristigen Kreditgewährung dienen. Auch die Agrarpolitik ist daran interessiert, die Landwirtschaft mit billigen Krediten zu versorgen. Hauptsächlich geschieht dies mit der Subventionierung des Zinsaufwandes. Aus den saisonalen Diskrepanzen zwischen Aufwendungen und Erträgen ergibt sich der kurzfristige Kreditbedarf. In erster Linie haben sich die ländlichen Kreditgenossenschaften auf kurzfristige Betriebskredite an die Landwirtschaft spezialisiert.

Akkordlohn

Der Akkordlohn errechnet sich aus dem garantieren Mindestlohn und dem Akkordzuschlag.

Aktionsforschung

Die Bezeichnung für ein methodisches Vorgehen, das eine enge Kooperation von Wissenschaftlern und Praktikern bei der Entwicklung des Forschungsansatzes, bei der Durchführung der Untersuchung und bei der Ergebnisauswertung vorsieht, wird Aktionsforschung genannt. Der Unterschied zwischen Aktionsforschung und der Sozialforschung liegt insbesondere darin, dass sich die Rolle von Wissenschaftlern nicht auf die Erhebung und Aufbereitung von Daten beschränkt. Die Wissenschaftler sind bei der Aktionsforschung viel mehr an der Identifizierung der Probleme und an der Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis aktiv beteiligt. Angestrebt wird bei der Aktionsforschung neben der Lösung praktischer Probleme auch die Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Agrarpolitik

Die Gesamtheit aller Bestrebungen, Handlungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, den Ablauf des agrarpolitischen Geschehens entsprechend den gegebenen Zielsetzungen zu beeinflussen, nennt man Agrarpolitik. Neben den staatlichen (Bund, Länder) und supranationalen Instanzen (Europäische Gemeinschaft) sind die Träger der Agrarpolitik auch einflussreiche Institutionen wie der Deutsche Bauernverband. Die Agrarpreispolitik, die Agrarsozialpolitik und die Agrarstrukturpolitik sind spezielle Bereiche der Agrarpolitik.

Akkreditiv

Ein Akkreditiv ist ein Dokument, das zur Sicherheit für den Erhalt des Kaufpreises oder Vertragspreises dient. Dieses Dokument beinhaltet Informationen einer Bank an die Verkaufspartei, nach denen diese unter bestimmten Voraussetzungen einen Geldbetrag erhält. Die Zahlung wird nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen durchgeführt.