Archiv der Kategorie: A

Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine verselbständigte Verwaltungseinheit. Die Anstalt des öffentlichen Rechts unterscheidet sich von der Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Fehlen eines mitgliedschaftlichen Elements: Eine Anstalt hat keine Mitglieder, sondern lediglich Benutzer. Betont wird bei der Anstalt des öffentlichen Rechts die dauerhafte Verfolgung eines bestimmten öffentlichen Zwecks. Beispiele für Anstalten des öffentlichen Rechts sind die Deutsche Bundesbank oder der Deutschlandfunk, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Krankenhäuser.

Application Engineering

Unter dem Begriff Application Engineering versteht man eine bestimmte Anwendungstechnik, im Zuge dessen ein bestehendes Produktdesign an ein spezifisches Anwendungsgebiet angepasst wird.

Arbeitsberatung

Die Arbeitsberatung stellt eine Leistung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Ergänzung der Arbeitsvermittlung dar. Auf Verlangen hat die Bundesanstalt für Arbeit (BA) die Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die aktuelle Lage und ihre Möglichkeiten am Arbeitsmarkt, über Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Arbeitsförderung und in Fragen der Wahl oder der Besetzung von Arbeitsplätzen, im Zuge der Arbeitsberatung, zu betreuen. Von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) sind gemeldete Arbeitslose mindestens alle drei Monate zu einer Arbeitsberatung einzuladen, bei der zu erörtern ist, auf welche Weise die Chancen der beruflichen Eingliederung verbessert werden können. Für die Arbeitsberatung zuständig sind die Arbeitsämter.

Anlagekartei

Die spezielle Form des Bestandsverzeichnisses (Inventar) wird als Anlagekartei bezeichnet. Jedes Anlagegut bekommt eine eigene Anlagekartei, in der folgende Angaben angelegt werden müssen: Genaue Bezeichnung des Gegenstandes, Tag der Anschaffung oder Herstellung, Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Tag des Abgangs (Ausscheiden aus dem Unternehmen) und Bilanzwert am Stichtag. Allerdings müssen in der Anlagekartei keine geringwertigen Wirtschaftsgüter erfasst werden. Die jährliche körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) für steuerliche Zwecke ist bei Führung einer Anlagekartei nicht erforderlich.

Anthologie

Der Herausgeber sucht sich die Doppelungen aus verschiedenen Werken heraus.

AQL

AQL ist die Abkürzung für Acceptable Quality Level.
AQL ist der maximaler Prozentsatz aller fehlerhafter Einheiten, der bei einer Stichprobe als zulässlige Qualität angesehen wird. Die Prüfung wird u.a. im Qualitätsmanagment eingesetzt.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wird in der Volkswirtschaftlehre und da speziell in der volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung als Bestandsgröße bezeichnet, die den Wert an reproduzierbaren dauerhaften Produktionsmitteln im Eigentum der Unternehmen und des Staates erfasst. Grundsätzlich gelten alle Vermögensobjekte mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr als dauerhaftes Anlagevermögen.
Der Wert der Produktionsmittel zu Wiederbeschaffungs-, zu Anschaffungs- oder zu Preisen eines bestimmten Basisjahres ermittelt, wird als Brutto-Anlagevermögen bezeichnet. Wird vom Brutto-Anlagevermögen die Abschreibung abgezogen, so erhält man das Netto-Anlagevermögen. In Ausrüstungsvermögen (Maschinen, maschinelle Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Bauten gliedert sich das Anlagevermögen. Nicht als Produktionsmittel gelten dauerhafte militärische Güter und dauerhafte Güter im Eigentum privater Haushalte. Somit gehören diese Produktionsmittel nicht zum Anlagevermögen.
Dem Anlagevermögen sind in der Betriebswirtschaftslehre alle Gegenstände zuzuordnen, die am Abschlussstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Unternehmung auf Dauer zu dienen. Zusammen mit dem Umlaufvermögen, den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bildet das Anlagevermögen das Bilanzvermögen der Unternehmung (Aktiva). Das Anlagevermögen ist in der Bilanz in immaterielle Vermögensgegenstände (Konzession, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenz, Geschäfts- oder Firmenwerte, geleistete Anzahlungen), Sachanlagen (Grundstücke, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau) und in Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens und langfristige Ausleihungen) zu unterteilen. Diese Bilanz wird auch Handelsbilanz genannt.

Anti Marketing

Das Anti-Marketing hat das erklärte Ziel, die Umsätze und die Nachfrage nach einem bestimmten Produkt zu senken.
Dadurch soll die Nachfrage nach anderen Produkten angekurbelt werden.

Arbeiter

Ein Arbeitnehmer, der zum Dienst laut BGB verpflichtet ist und dabei nicht Angestellter ist, gilt als Arbeiter. Den größten Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellten bildet die gesetzliche Differenzierung bezüglich der Kündigungsfristen (Kündigungsschutz), für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei der Mitbestimmung (Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz) und bei der Sozialversicherung.