Beim Arbeitsverhältnis wird zwischen kündbaren und unkündbaren Arbeitsverhältnis unterschieden:
– kündbares Arbeitsverhältnis: Das kündbare Arbeitsverhältnis gilt als feste, unbefristete Anstellung. Der Arbeitnehmer arbeitet in der Regel solange für das Unternehmen, bis eine fristgemäße Kündigung vorliegt.
– Unkündbares Arbeitsverhältnis: In der Regel wird ein unkündbares Arbeitsverhältnis erst dann beendet, wenn der Arbeitnehmer in den Ruhestand versetzt wird.
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ASSPAT-Methode
Die ASSPAT-Methode kommt aus der Marktforschung und ist die „Assoziationsmustermethode“.
Auftragsproduktion
Der Begriff Auftragsproduktion kommt aus dem Marketing und ist eine Markteintrittsstrategie für den Marktstart in einem neuen Land. Die Auftragsproduktion ist ein Werkzeug des internationalen Marketings. Hierbei werden die Produktes des Herstellers, von einem Vertragspartner im Gastland hergestellt. Diese Strategie ist aber meist ein Zwang der Regierung des Gastlandes, um im Gastland Arbeitsplätze zu sichern.
Arbeitsgerichtsbarkeit
Für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts gibt es die selbständige Gerichtsbarkeit (Arbeitsgerichtsbarkeit) in der Bundesrepublik Deutschland. Die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen einem Arbeitnehmer und Arbeitgeber um ein einzelnes Arbeitsverhältnis, zum Beispiel um das Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses, Ansprüche aus den Einstellungsverhandlungen, Nachwirkungen aus dem Arbeitsvertrag, für Klagen zwischen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, für Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zum Beispiel um Streik oder Aussperrung oder die Vereinigungsfreiheit und Tariffähigkeit, für die meisten Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes zum Beispiel Stellung und Aufgaben des Betriebsrates obliegt den Arbeitsgerichten.
Dreistufig ist die Arbeitsgerichtsbarkeit aufgebaut.
Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist ein Einzelvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der insbesondere die Pflichten der Vertragspartner festlegt. Die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers steht die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers gegenüber. Um etwaige Missverständnisse im Arbeitsvertrag vorzubeugen werden oft Arbeitsplatzbeschreibungen dem Vertrag beigelegt.
Atriumhaus
Das Atriumhaus stellt ein eingeschossiges Wohnhaus dar, das einen Innenhof (Atrium) umschließt.
Aufwandskonten
Einen Aufwand bedeutet aus der Geschäftstätigkeit resultierende Minderung des Eigenkapitals. Beispiele dafür sind: Zinsaufwand, Personalaufwand, Mietaufwand etc. Im Soll des entsprechenden Aufwandskonto erfolgt die Buchung.
Arbeitsintensität
Die Arbeitsintensität tritt innerhalb eines bestimmten Herstellungsprozesses auf. Sie gibt an, in welchem Umfang eine bestimmte Arbeit zur Durchführung einer bestimmten Funktion erforderlich ist.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit wird als Dauer der betrieblichen Anwesenheit oder Arbeitstätigkeit eines Arbeitnehmers gesehen. Nach täglicher, wöchentlicher, jährlicher Arbeitszeit und Lebensarbeitszeit wird je nach Betrachtungszeitraum unterschieden. Die Arbeitnehmer werden vom Gesetzgeber (Arbeitszeitordnung, Jugendarbeitsschutz) vor gesundheitsschädigender Arbeitsüberlastung und garantiert den Arbeitnehmern ein vernünftiges Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit.
Starre und flexible Arbeitszeiten sind zu unterscheiden. Eine feste Anzahl von Arbeitsstunden pro Tag ist bei der starren Arbeitszeit vorgesehen, deren Beginn und Ende auf Dauer festgelegt sind. Dabei wird die Einhaltung der festgelegten Zeitgrenzen überwacht. Wird die starre Arbeitszeit nicht eingehalten, gilt das als Unpünktlichkeit und ruft Sanktionen hervor. Formen der Arbeitszeitorganisation, in denen einer festen Mindestarbeitszeit (Kernzeit, Kontaktzeit, Kommunikationszeit; Festzeit, Blockzeit) Gleitzeit-Spannen vor- und nachgelagert sind, innerhalb derer die Mitarbeiter Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst festlegen, wird als gleitende Arbeitszeit gesehen.
Außerbetriebliche Rahmenbedingungen
„« Der Markt: Durch folgende Faktoren wird ein unternehmensspezifischer Markt bestimmt:
– Marktteilnehmer (Kunden, andere Unternehmen, Unternehmungen des Vertriebssystems)
– Marktgrößen (Marktpotential – Gesamtheit der möglichen Absatzmengen auf einem Markt, Marktvolumen – Absatzmenge aller Anbieter, Absatzvolumen – Marktanteil des jeweiligen Unternehmens)
– Formen der Marktbearbeitung (unterschieden wird zwischen undifferenzierten Marketing und differenzierten Marketing)
„« Umwelt: Die Bedingungen, die auf einem Markt gelten werden durch die natürliche, wirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Umwelt beeinflusst. Man unterscheidet:
– natürlich-technische Umwelt (z.B. Klima, Tiere und Wiesen, Bodenschätze, technischer Entwicklungsstand, Transportwege, Energieversorgung, technische Infrastruktur, geographische Struktur)
– wirtschaftliche Umwelt (z.B. Bruttosozialprodukt, Preisniveau, Wirtschaftswachstum, Handelsbilanz, Arbeitsmarkt, verfügbares Einkommen, Einkommen der Haushalte)
– sozial-kulturelle Umwelt (z.B. Geschlecht, Beruf, kulturelle Werte und Traditionen, Bevölkerungsstruktur nach Alter, Einkommen und Bildungsstand, Lebensweise, Gebräuche, Religionen)
– politisch-rechtliche Umwelt (z.B. Steuerpolitik, Umweltpolitik, Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik)