Mit 1. Jänner 1994 ist das Bankwesengesetz in Kraft getreten und bildet die rechtliche Basis für alle Kreditinstitute. Das frühere Kreditwesengesetz von 1979 wurde durch das Bankwesengesetz abgelöst. Im Bankwesengesetz sind spezielle Gewerbeordnungen für Kreditinstitute enthalten, das heißt, dass hier die Voraussetzungen und Bestimmungen für den Betrieb von Bankgeschäften geregelt sind. Vor allem durch den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum 1994 bzw. zur Europäischen Union 1995 wurde das Bankwesengesetz notwendig. Durch das Bankwesengesetz und dessen bisherige Novellen folgende Ziele ausdrücklich verfolgt:
– Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von Kreditinstituten aus Europäischem Wirtschaftsraum/Europäischer Union – Mitgliedstaaten.
– Angleichung an internationale Standards der Eigenmittelausstattung
– Verbesserung der Verbraucherschutzbestimmungen
– Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Kreditwirtschaft
– Aufzählung von gewerblichen Banktätigkeiten, die Bankgeschäfte sind.
– Bestimmungen für die Konzessionserteilung
– Bestimmungen über die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit von Kreditinstituten
– Regelungen über erforderliche besondere Bewilligungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde
– Richtlinien über die Zahlungsbereitschaft
– Bestimmungen über die Risikobegrenzung von Großveranlagungen
– Bestimmungen über Organgeschäfte
– Bestimmungen über das Spareinlagengeschäft