Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist die Spitzenorganisation der Arbeitgeber in Deutschland zur Durchsetzung ihrer sozialpolitischen Interessen. 46 Fach- und 11 überfachliche Landesverbände gehören der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) an, denen wiederum über 830 Mitgliedsverbände angeschlossen sind. Sämtliche Wirtschaftszweige werden durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertreten. Vor allem die öffentlichen Mitglieder sowie Arbeitgeberverband der Eisen- und Stahlindustrie gehören nicht zu den Mitgliedern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Gemeinschaftliche sozialpolitische Belange zur wahren, die über den Bereich eines Landes oder eines Wirtschaftszweiges hinausgehen und von grundsätzlicher Bedeutung sind, gehören zu den Aufgaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Die Vertretung der Interessen der Arbeitgeber gegenüber Regierung, Parlament, Öffentlichkeit und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen, Unterstützung und Koordination der Arbeit ihrer Mitglieder gehören zu den Hauptaufgaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Allerdings hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedsverbänden, kann vor allem nicht in deren Tarifautonomie eingreifen. Im Jahre 1950 wurde die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), mit Sitz in Köln, gegründet.