Das Bundesbaugesetz (BBauG) wurde im Jahre 1960 geschaffen und bildet die Rechtsgrundlage für die Bauleitplanung, als Auffangplanung privater Bauinitiativen, mit der Intention, die Nutzung von Grund und Boden zu regeln. Die Planung liegt laut Bundesbaugesetz (BBauG) bei den Gemeinden. Mit der Novellierung im Jahre 1976 erreichte man die Verbesserung des Planungsrechts, der Planungsbefugnisse und er Möglichkeiten der Plandurchsetzung der Gemeinden sowie der stärkeren Beteiligung der Bürger am Planungsgeschehen.