Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde im Jahre 1971 verfasst. Erstmals wurde die staatliche individuelle Ausbildungsförderung für den Bereich der schulischen Erstausbildung an weiterführenden allgemein bildenden Schulen, Fachschulen und Hochschulen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bundeseinheitlich geregelt. Die Ausbildungsförderungsämter sind laut Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Anträge und Auskünfte zuständig.