Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft (BAW)

Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft (BAW) ist die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Für die Ausführung von Rechtsvorschriften im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit dem Ausland, des innerdeutschen Handels, der Wirtschaftsförderung, der Energieversorgung und (teilweise) des Umweltschutzes ist das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft (BAW) zuständig. Durch Gesetz vom 9.10.1954 wurde das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft (BAW) errichtet. Vorläufer dieses Amtes bestanden bereits seit dem Jahre 1946. In Eschborn hat das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft (BAW) seinen Sitz.