Bestimmte Ereignisse (z.B. Brandschäden, Streiks uvm.) können zu einer Unterbrechung bis hin zu einer vorübergehenden Schließung eines Unternehmens führen. 
 Während dieser Zeit können keine Ware oder Leistungen hergestellt werden – es kommt zu einem Einnahmeausfall bei weiterlaufenden Kosten (sog. „fixe“ Kosten, die auch dann anfallen, wenn nichts produziert wird, z.B. Miete, Lohn- und Gehaltszahlung für fix angestelltes Personal, Kreditrückzahlung usw.). 
 Lange Betriebsunterbrechungen können zu unüberwindbaren Zahlungsschwierigkeiten führen. 
 Eine Vorsorge für solche Fälle ist durch Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung möglich.