Das Devisenbewirtschaftungsgesetz ist durch das Außenwirtschaftsgesetz vom 28.4.1961 abgelöst worden. Das Außenwirtschaftsgesetz regelt den Ware-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten sowie den Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Gebietsansässigen. Im Zentrum des Außenwirtschaftsgesetzes steht der marktwirtschaftskonforme Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs. Das heißt alle Auslandsgeschäfte sind uneingeschränkt zulässig, solange keine expliziten Beschränkungen vorliegen.