Außenhandel

Der grenzüberschreitende Warenverkehr einer Volkswirtschaft, der den Kauf ausländischer Güter (Einfuhr, Import) und den Auslandsabsatz inländischer Produkte (Ausfuhr, Export) umfasst, nennt man Außenhandel. Weiters unterscheidet man beim Außenhandel zwischen:
– Generalhandel: Die Ein- und Ausfuhr aller Waren in das Erhebungsgebiet (einschließlich der Zoll- und Freihafenlager) mit Ausnahme des Transitverkehrs (Warenverkehr, der ohne Be- oder Verarbeitung durch das Inland in ein anderes Bestimmungsland führt) und des Zwischenauslandsverkehrs (Warenverkehr, der aus dem Inland über ein Transitland wieder ins Inland zurückführt), nennt man Generalhandel.
– Spezialhandel: In der Regel wird der Spezialhandel der Erstellung der Handelsbilanz in der Zahlungsbilanz zugrunde gelegt und schließt die Ein- und Ausfuhr auf Zoll- oder Freihafenlager aus.