Die Auslandshandelskammer (AHK) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Unternehmen, Kaufleuten, Kammern und Verbänden aus der Bundesrepublik und einen ausländischen Staat zur Entwicklung und Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern. Die Auslandshandelskammern (AHK) bieten neben allgemeinen Informationen über Vorschriften und Entwicklungen im Bereich der Außenwirtschaft, den Firmen konkrete Dienstleistungen bei der Aufnahme und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen an. Auslandshandelskammern (AHK) bestanden Ende 1983 in 42 Ländern. Vom Deutschen Industrie- und Handelstag werden die Auslandshandelskammern betreut.