Die vorher bestehende Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 in Bundesanstalt für Arbeit (BA) umbenannt. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) erhielt dabei eine Vielzahl zusätzlicher arbeitsmarktpolitischer Aufgaben (Arbeitsförderung). Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) und die sich daraus ergebene Rechtsansprüche für die Bürger sowie die Aufbringung der finanziellen Mittel und die Organisation der Bundesanstalt für Arbeit (BA) wir durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geregelt. Seit 1969 wurde das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) mehrfach geändert, unter anderem durch sieben ausdrückliche Arbeitsförderungsgesetzesänderungen.