Aktivierungspflicht

Die Aktivierungspflicht kommt bei der Bilanzierung zum Einsatz.
Die Aktivierungspflicht bezieht sich nur auf das Anlagevermögen.
Aktivierung bedeutet, dass gekaufte Anlagegüter in die Aktivaseite der Bilanz aufgenommen werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet, Anlagegut nach dem Kauf zu aktivieren.