Rentenversicherung, private

Will man sich im Alter seinen Lebensstandart erhalten so ist man in der heutigen Zeit gezwungen schon in jungen Jahren vorzusorgen. Da die gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der hohen Arbeitslosenrate (führt zu weniger Beitragszahlern) und der wachsenden Anzahl an Rentner immer weiter sinkt, gewinnt die privaten Rentenversicherung da sie als persönliche Altersvorsorge dient immer mehr an Beliebtheit. Eine private Rentenversicherung dient:
• der eigenen Altersvorsorge
• einer steuerfreien Geldanlage
• der Absicherung einer Immobilienfinanzierung
• einer steuerbegünstigten Bildung von Kapital
Sowohl beim Preis als auch bei den angebotenen Leistungen der einzelnen privaten Rentenversicherung gibt es große Unterschiede. Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine steuerbegünstigte Geldanlage, diese beinhaltet keinen Todesfallschutz, welche eine lebenslange private Rentenzahlung garantiert. Man unterscheidet zwischen zwei Arten der privaten Rentenversicherung:
• Sofort beginnende Rente, dabei erfolgt nach einer Einmalzahlung von beispielsweise € 50.000,– ab dem Folgemonat eine lebenslange Rente
• Später beginnende Rente, dabei werden regelmäßig beispielsweise monatlich oder vierteljährlich Beiträge eingezahlt und nach Ablauf des Vertrages also meist zum Rentenalter (zwischen 55 und 65) beginnt die Auszahlung. Bei der Auszahlung kann zwischen einer einmaligen Auszahlung beziehungsweise einer lebenslangen Rentenzahlung entschieden werden.
Die Entscheidung bezüglich der Form der Auszahlung muss nicht sofort bei Vertragsabschluss getroffen werden, man kann dies jederzeit im Vertrag nachtragen, der Nachtrag muss spätestens drei Monate vor Rentenbeginn erfolgen. Wird eine lebenslange Rentenzahlung der Einmalzahlung vorgezogen, so gibt es drei Arten der Rente(-Zahlung).
• eine konstante Rente: die Höhe der Rentenzahlung bleibt gleich
• eine dynamische Rente: eine Steigerung von 2 – 5% wird jährlich ausgezahlt (erzielte Überschüsse der Rentenversicherung)
• eine sinkende Rente: Rente verringert sich jährlich um einen gewissen Prozentsatz (dieser wurde vereinbart)