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Preiskartell

Unter einem Preiskartell versteht man eine Preisabsprache. Es kommt zu einer gegenseitigen Absprache über die Preispolitik unter preisbestimmenden Anbietern. Diese Absprachen beinhalten die Höhe des Preises, die Methode der Preiskalkulation und die Preisnachlässe.
In der Regel sind Preiskartelle illegal.

Ähnliche Begriffe:
Nachfragekurve
Preis
Preispolitik
Preis-Absatz-Kurve 
Marktpreis  

Preisstarrheit

Die Preisstarrheit ist die Situation sehr stabiler Preise. Diese Situation ist die Folge von Kettenreaktionen seitens der Wettbewerber und dem „geknickten“ Verlauf der Absatzkurven der Anbieter in diesem Markt.

Private Label

Private Label sind Produkte, die aus der Sicht eines Unternehmens im Auftrag von Dritten hergestellt werden. Sie werden unter einem Markennamen, der von dem Dritten ausgewählt wird, auf den Markt gebracht.

Preiskenntnisse

Preiskenntnisse werden auch als die Preisbekanntheit bezeichnet. Dabei wird untersucht, in welchem Maße die Käufer die verschiedenen Preise eines bestimmten Produkts oder einer Marke kennen.

Preisstopp

Der Preisstopp ist eine Form der staatlichen Preissetzung. Die Preise einzelner Sachgüter und/oder Dienstleistungen (zum Beispiel Mietwohnungen) werden durch staatliche Verordnung in einer bestimmten Region für eine bestimmte Zeit festgelegt.
Wird ein Preisstopp in Form eines Höchstpreises bestimmt, so führt dieser zur Entstehung schwarzer Märkte oder zu Qualitätsverschlechterungen. Im Allgemeinen zieht ein Preisstopp auch einen Lohnstopp nach sich.

Pressekonferenzen

Veranstaltungen, bei denen eine Organisation interessierte Journalisten zu einer Präsentation und Informationen über interessante Neuentwicklungen, Vorhaben oder Entscheidungen einlädt, werden als Pressekonferenz bezeichnet. Bei der Pressekonferenz werden die wesentlichen Informationen für die anwesenden Informationen kurz zusammengefasst ausgehändigt und ihnen die Gelegenheit gegeben, ausführlich zu allen interessierenden Themen Fragen zu stellen.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung stellt eine Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen durch Tod oder Invalidität aufgrund eines Unfalls dar. Die gesetzliche Unfallversicherung wird durch den Versicherungszweig der privaten Unfallversicherung ergänzt, die nur bei Arbeits- und Wegeunfällen eintritt. Die Auszahlungen der privaten Unfallversicherung bestehen aus regelmäßigen Kapitalleistungen, ausnahmsweise auch Renten. Bei der privaten Unfallversicherung können Todesfall- und Invaliditätsleistungen, Tagegelder, Krankenhaustagegelder, Genesungsgelder und Heilkosten mitversichert werden. Teilweise weist die private Unfallversicherung Überschneidungen mit der Krankenversicherung auf, jedoch sind keine doppelten Entschädigungen möglich.

Preiskenntnisse und Preisbekanntheit

Der Begriff Preiskenntnisse wird auch als die Preisbekanntheit bezeichnet. Damit wird der Zustand bezeichnet, in dem die Käufer die verschiedenen Preise eines bestimmten Produktes und der Konkurrenzprodukte kennen bzw. der Überzeugung sind, diese zu kennen.