Archiv der Kategorie: J

Job Enrichment

Im Job Enrichment werden Planungs-, Kontroll- und Entscheidungskompetenzen in die Arbeitsaufgabe integriert.
Job Enrichment hat meist stark positiven Einfluss auf die Entwicklung der Arbeitsmotivation.

Job rotation

Bei der Job rotation tauschen verschiedene Personen mit jeweils engem Tätigkeitsspielraum, das heißt spezialisierten Tätigkeiten nach einem bestimmten Rhythmus ihren Arbeitsplatz. Daher wird die Job rotation auch oft als geplanten Arbeitsplatzwechsel bezeichnet. Durch die Job rotation wird allerdings lediglich der Tätigkeitsspielraum erweitert, jedoch nicht der Entscheidungsspielraum.

Joint Venture

In einem Joint Venture kooperieren mehrere Unternehmen um Gegenseitige Stärken und Synergieeffekte auszunutzen.

Joint Venture Analyse

Joint Venture ist eine spezielle Form der Markteintrittsstrategie. Hier geht ein Exportunternehmen eine Kooperation mit einem inländischen oder ausländischen Unternehmen ein, wobei die beteiligten Parteien neben einem Grundkapital auch weitere Vermögenswerte miteinbringen. Alle Parteien, die am Joint Venture beteiligt sind, besitzen ein Mitspracherecht an der durchzuführenden Politik.

Joint Venture China

Unter dem Begriff Joint Venture versteht man eine spezielle Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen. Hier bringt jedes Unternehmen Kapital in ein neues Unternehmen ein. Dieses entwickelt auf gemeinsame Rechnung und auf gemeinsames Risiko neue Aktivitäten.
Besonders in China, suchen westliche Unternehmen Joint Venture Möglichkeiten

Jugendarbeitsschutz

Im Rahmen des Jugendarbeitsschutzes genießen Kinder und Jugendliche besonderen Schutz. Vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz sollen die Kinder und Jugendlichen durch den Jugendarbeitsschutz bewahrt werden. Für alle Beschäftigten, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gilt das Gesetz des Jugendarbeitsschutzes. Grundsätzlich ist eine Beschäftigung für Kinder (noch nicht 14 Jahre alt bzw. noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen) verboten (Ausnahme: Geringfügige Hilfeleistungen). Eine Mitwirkung bei Theatervorstellungen und Musikaufführungen kann durch das Gewerbeaufsichtsamt bewilligt werden.
Laut dem Jugendarbeitsschutz gilt für Jugendliche allgemein, dass sie nicht mit Arbeiten beschäftigt werden dürfen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder bei denen sie sittlichen Gefahren oder schädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind. Akkordarbeit und Arbeit unter Tage (Bergwerke) sind für Jugendliche ebenfalls verboten. Auf höchsten täglich 8 Stunden und 40 Stunden in der Woche ist laut Jugendarbeitsschutz die Arbeitszeit für Jugendliche festgelegt. Eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden und Ruhepausen von 30 bis 60 Minuten sind weiters zu beachten. Beschäftigungsverbote für Jugendliche laut Jugendarbeitsschutz gelten während der Nachtzeit von 20 bis 7 Uhr. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Gaststättengewerbe und Bäckereien. Die Beschäftigung von Jugendlichen an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Für Krankenanstalten, Gaststätten, Sport und ärztlichen Notdienst gibt es Ausnahmen. Weiters genießen Jugendliche auch einen umfassenden Gesundheitsschutz.