Wohnbauförderung durch Bundesländer

Bauherren können für ihr Eigenheim zusätzlich zur Eigenheimzulage die Wohnbauförderung durch ihr Bundesland in Anspruch nehmen.
Zinslose, zinsverbilligte Baudarlehen, Zusatzdarlehen für kinderreiche Familien und Aufwendungsbeihilfen (Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse) werden im Rahmen der drei Förderwege für Wohnbauförderungen durch die Bundesländer vergeben.
Unter anderem ist die Förderung vom Einkommen des Antragstellers abhängig. Jedoch hat kein Antragsteller einen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderungsmittel.