Verwaltungsvermögen

Das Verwaltungsvermögen ( bzw. der  Vermögen der öffentlichen Hand ) gehört zum Vermögen der öffentlichen Hand und wird für den Betrieb der Verwaltung und Betriebe von öffentlichen Interesse benötigt.

Das Verwaltungsvermögen für Krankenhäuser, Polizei, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen und Organisationen vorgesehen.
Im Vermögen sind Sachgüter wie Mobiliar, Dienstgebäude usw. enthalten.

Das Verwaltungsvermögen unterliegt keiner Versteuerung ( zum Beispiel Vermögenssteuer ) und kann auch nicht gepfändet werden, obwohl es dennoch dem Privatrecht untersteht. 

Im Bereich der Verwaltungswissenschaften wird das Vermögen der öffentlichen Hand ebenfalls betrachtet.

Das Verwaltungsvermögen untersteht den jeweiligen Körperschaften, die auch für das Budget verantwortlich sind. Das Verwaltungsvermögen kann durch Kauf erworben werden, jedoch auch wieder veräußert werden. Die Erlöse aus dem Verkauf von Verwaltungsvermögen fallen wieder der zuständigen Gebietskörperschaft zu.