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Beitragszusage

Die Beitragszusage ist eine Zusage des Arbeitgebers auf Zahlungen von Beiträgen – jedoch nicht die Leistung.
Die Beitragszusage nennt man auch eine defined Contribution.

Beitragszusage ist rechtlich keine betriebliche Altersvorsorge!

Oft gibt es Missverständnisse beim Begriff der Beitragszusage, denn diese ist rein rechtlich keine betriebliche Altersvorsorge.

Beitragszusage mit Mindestleistung

 Die Beitragszusage mit Mindestleistung steht im Zusammenhang mit dem Pensionsfonds.
Der Vorteil ist, dass in der Rentenphase des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Anpassungsprüfpflicht nicht tritt.
Der Arbeitgeber übernimmt die Haftung der einbezahlten Vorsorgebeiträge jedoch ohne der planmäßigen Beiträge.

Unterschied zwischen Leistungszusage und Beitragszusage

Details finden Sie unter Unterschied Beitragszusage zu Leistungszusage
 

Abzugsfranchise

Abzugsfranchise kommt aus dem Versicherungsbereich.
Franchise bedeutet Selbstbehalt – und genau das ist die Kernaussage beim Abzugsfranchise.

Abzugsfranchise: Versicherungsnehmer zahlt mit – und zwar immer!

Die Abzugsfranchise sagt aus, dass der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selber trägt. Der Selbstbehalt bei der Abzugsfranchise kann ein fixer oder variabler Betrag sein.

Gerne werden Klauseln in den Versicherungsvertrag aufgenommen, die einen bestimmten Prozentsatz zum Beispiel 10% der Schadenssumme als Selbstbehalt vorsehen. 
Jedoch wird so gut wie immer ein Mindestselbstbehalt vorgeschrieben. 

Abzugsfranchise ist in sogut wie allen Versicherungsarten üblich – KFZ-Kasko und Transportversicherungen sind jedoch die Besten Beispiele für die Selbstbehaltregelungen der Versicherer.