Spareinlagen

Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage (also dem Sparen) dienen, nennt man Spareinlagen und als solche nur gegen die Ausfolgung von besonderen Urkunden (Sparurkunden) entgegengenommen werden dürfen. Auf Namen, eine bestimmte Bezeichnung oder eine Nummer können diese Sparurkunden lauten.