Long Position

Short und Long Position bei diversen Handelsgeschäften

Dass es für Laien verwirrend klingen mag, wenn aus einer Long Position Käufe (Calls) und Verkäufe (Puts) gekauft, umgekehrt aus einer Short Position diese verkauft werden können, ist verständlich. Marktteilnehmer, auch betriebswirtschaftliche Nachschlagewerke verwenden die Begriffe „Long Position“ oder „long“ genauso wie „Short Position“ oder „short“ im Zusammenhang mit diversen Handelsgeschäften. Exakte Definitionen für die Formulierungen Short Position und Long Position existieren nicht, manchmal kommt es zu wahren Stilblüten beim Wortgebrauch gerade dieser Begriffe. Seriöse Wirtschaftslexika definieren die Long Position kurz mit dem Status, den Marktteilnehmer, Kapitalanleger, Unternehmen, Portfolios dann einnehmen, wenn es um Kaufen eines Basiswertes oder Derivats geht; das Gegenteil ist die Short Position.

Wichtig für die Einordnung der Begriffe ist, dass Short und Long Position nicht zwangsläufig mit Verkäufer beziehungsweise Käufer gleichzusetzen sind. Entscheidend ist das Wort Position, denn es verweist nur auf eine mögliche Konstellation, einen Status.

Am häufigsten kommt der Begriff Long Position beim Handel mit Futures und Optionen vor. Beides sind Termingeschäfte, dessen Hauptmerkmal das zeitliche Auseinanderfallen von Kauf / Verkauf verschiedener Derivate und der bedingten oder unbedingten Erfüllungspflicht ist. Beim Optionsgeschäft werden bekanntermaßen Kauf-, Verkaufsoptionen gehandelt. Potenzielle Käufer von solcherart Kauf- oder Verkaufsoptionen nehmen die Long Position ein. Gleiches gilt für Futures, Forwards (nicht börsengehandelte Termingeschäfte), Kassageschäften, Portfolios. Kapitalanleger können auf Basiswerte wie Aktien, Devisen, Swaps, Waren handeln und innerhalb der genannten Handelsgeschäfte eine Short oder Long Position einnehmen.

London International Financial Futures and Options Exchange

London International Financial Futures and Options Exchange ist die LIFFE

Die vier größten, zudem wohl bekanntesten Terminbörsen der Welt sind LIFFE (London International Financial Futures and Options Exchange), EUREX, CME (Chicago Mercantile Exchange) und die zur CME gehörende CBOT (Chicago Board of Trade). In vielen Ländern gibt es weitere Terminbörsen, die jedoch überwiegend regionale Bedeutung haben.

Parketthandel existiert an fast allen weltweit wichtigen Börsen nicht mehr, die London International Financial Futures and Options Exchange startete zur Jahrtausendwende ihr entsprechendes Computersystem, um fortan als bedeutende Handelsplattform den kostengünstigen elektronischen Börsenhandel zu betreiben. Unabhängigkeit von Standort und Öffnungszeiten, Zugangsmöglichkeiten für Privatanleger wie Banken gleichermaßen an jeder gewünschten Börse, ob LIFFE, EUREX, CME, der FWB (Frankfurter Wertpapierbörse, größte bundesdeutsche Aktienbörse) sind die überwiegenden Vorteile des elektronischen Börsenhandels. An der London International Financial Futures and Options Exchange werden vornehmlich Futures (Terminkontrakte) und Optionen, hauptsächlich in US-Dollar, Euro, Yen, Schweizer Franken, Britischem Pfund, auf Aktien, Aktienindizes, Swaps, Waren, etc. gehandelt.

Die Gründung der London International Financial Futures and Options Exchange fällt in das Jahr 1982. Damit wird zugleich klar, dass es sich bei der LIFFE nicht um die berühmte Londoner Börse handelt. Zum einen verrät die Bezeichnung bereits die Art der Börse, es ist keine Wertpapierbörse, sondern eine Terminbörse. Andererseits verbirgt sich hinter dem Namen „Londoner Börse“ die London Stock Exchange LSE, deren Ursprung bis ins Jahr 1698 zurückreicht.

Nach Übernahmen und Fusionen auf internationaler Ebene ist die London International Financial Futures and Options Exchange mittlerweile Teil der transatlantischen Börse NYSE Euronext.

Limitierte Kaufentscheidung

Limitierte Kaufentscheidung: Bestandteil des Lifestyle-Konzepts

Extensive, habitualisierte, impulsive, limitierte Kaufentscheidung sind die vier herausgearbeiteten Arten, nach denen Forschung, Wissenschaft und Marketingexperten aus psychologischer Sicht Kaufentscheidungen klassifizieren. Limitierte Kaufentscheidung wird innerhalb der relevanten Kategorien Kauf-/Konsumentenverhalten mit „vereinfachte Kaufentscheidung“ definiert. Einige populärwissenschaftliche Veröffentlichungen oder Fachlexika erwähnen die Formulierung „limitierte Kaufentscheidung“ nicht, sondern benutzen in diesbezüglichen Aufzählungen allein die Wortwahl „vereinfachte Kaufentscheidung“. Bei den anderen Typen treten derartige Unterschiede nicht auf.

Habitualisierte (von Habitus: Äußere Erscheinung, Haltung) meint gewohnheitsmäßige Kaufentscheidung, impulsive ist der Spontankauf. Wird ein Wareneinkauf, der Kauf ganz bestimmter Produkte oder Marken erst nach gründlicher Überlegung getätigt, gehört diese Art der Kaufentscheidung zur extensiven.

Die vereinfachte, also limitierte Kaufentscheidung läuft nach einem vorgeprägten, einfachen Muster ab und betrifft Markenartikel des sogenannten täglichen Bedarfs sowie Konsumgüter, Marken für die sich Verbraucher beziehungsweise Konsumenten nach zurückliegendem, bereits erfolgtem Nutzenvergleich schon entschieden haben. Kaufverhaltensforschung und Marketingstrategien inklusive des Kriteriums limitierte Kaufentscheidung beziehen sich auf beide Gruppen von Geschäftsbeziehungen Business-to-Consumer (B2C) und Business-to-Business (B2B).

Innerhalb des Lifestyle-Konzepts (Lebensstil), Teilbereich des Konsumentenverhaltens, erfolgt Marktsegmentierung nicht nach den bekannten Segmenten Alter, Beruf, Einkommen, etc. (Zielgruppen), sondern nach psychologischen Merkmalen. Eines davon betrifft die Kaufentscheidung an sich und geht es um vereinfachte, vorgeprägte Muster, ist das eben die limitierte Kaufentscheidung.

Bei Betrachtungen des Kauf-/Konsumentenverhaltens haben Lebensstil, Werte, Emotionen, Einstellungen, Kundenzufriedenheit, Marketing, Vertriebskanäle, Werbung große Bedeutung; dabei bilden sich Arten/Typen der extensiven, habitualisierten, impulsiven oder limitierten Kaufentscheidung heraus.

Lender of last Resort

Lender of last Resort: Ein eher strittiges Finanzierungsinstrument

Der Ausdruck Lender of last Resort kommt nicht nur aus dem englischen Sprachraum, sondern hat hier auch seinen historischen Ursprung. Anno 1802 spezifizierte erstmals ein gewisser Henry Thornton, britischer Reformer, Bankier, Ökonom und Parlamentarier, die Rolle der Bank von London als „Kreditgeber der letzten Zuflucht“, also zum Lender of last Resort.

Otto Normalverbraucher kennt eher die Redewendung „zur letzten Instanz“ als die des „Kreditgebers der letzten Zuflucht“. Das wird eventuell daran liegen, dass Verbraucher, welche in eine wirtschaftliche Notlage geraten, vermutlich keinen Lender of last Resort finden, auch wenn ein Liquiditätsengpass nur vorübergehend besteht. Ebenso kann es Kleinunternehmen, Mittelständler, Selbstständige, Freiberufler oder von Institutionen nicht als wichtig genug erachtete Kapitalgesellschaften gehen. Denn der Lender of last Resort wird in der Online-Enzyklopädie Wikipedia als ein Kreditgeber definiert, der noch dann Kredit vergibt, wenn ansonsten kein Kapitalgeber mehr dazu bereit ist. Andere deutschsprachige Literatur über Wirtschaft, Finanzwesen, Bankensystem, etc. widmet dem Wortspiel „Lender of last Resort“ kaum eine Definition oder Erklärung.

Schlussfolgernd aus den Erläuterungen der genannten Online-Enzyklopädie kann wohl die Annahme als richtig angesehen werden, dass ein Lender of last Resort krisengeschüttelten Konzernen, bedeutsamen Unternehmen wie Großbanken und Ländern mit hohen Staatsschulden als „Kreditgeber der letzten Zuflucht“ zur Verfügung stehen. Als ein eher strittig anzusehendes Finanzierungsinstrument ist der Lender of last Resort aufgrund des drohenden Moral-Hazard-Problems.

Lean Production

Lean Production definiert sich über den Konzeptinhalt

Der Ausdruck Lean Production, die Originalübersetzung entspricht dem Namen des Konzepts „Schlanke Produktion“, bezeichnet eine Art der Produktion in Industriebetrieben, mit einem gewissen Hauptaugenmerk auf Unternehmen aus der Branche Automobilbau. Und weil es sich bei Lean Production nicht um einen Begriff im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um ein spezielles Modell/Konzept für bestimmte Bereiche im Ablauf der Produktion in Industriebetrieben handelt, existiert auch keine Definition. Lean Production beziehungsweise Schlanke Produktion lässt sich allein durch seinen Inhalt erklären.

Ziel der Lean Production, die von manchen Anwendern oder in einigen Wirtschaftslexika fälschlicherweise japanischen Formen der Organisation der Produktion zugehörig dargestellt wird, ist eine angestrebte Verdoppelung der Produktivität, die mit einer Halbierung aller Kosten einhergehen sollte. Dafür stellt das Modell Lean Production/Schlanke Produktion nachfolgendend genannte Aspekte in den Vordergrund: Flache Hierarchie (Rangordnung), weniger Verwaltung sowie Förderung der Gruppenarbeit.

Diese Kriterien des Konzepts Lean Production betreffen vor allem die innerbetriebliche Arbeitsstrukturierung und sollen Qualifizierung, Motivation, Sozialkompetenz der Mitarbeiter und das Qualitätsmanagement verbessern sowie Verschwendung vermindern. Letzteres ist einer der Leitgedanken des Modells Lean Production. Große Bedeutung hat außerdem der Fertigungsablauf: Das Material zur Herstellung der Produkte muss vom Beginn des Produktionsprozesses bis zur Endfertigung in ständiger Weiterbearbeitung sein. Hier erschließt sich der Zusammenhang zwischen Lean Production und Kanban (eine Methode zur Ablaufsteuerung der Produktion). Just in Time (Lagerhaltung, Logistik und Zulieferer) ist weiterer wichtiger Bestandteil des Konzepts Lean Produktion.

Kreditvermittlungsgeschäfte

Zweck der Kreditvermittlungsgeschäfte sind Abschlüsse von Kreditverträgen

Der Ausdruck Kreditvermittlungsgeschäft ist kein Fachbegriff. In den Sachgebieten Betriebswirtschaftslehre, Bankbetriebslehre, Finanzierung, Wirtschaftsprüfung, Handelsrecht, etc. finden sich kaum Definitionen für das Wort Kreditvermittlungsgeschäft. Eher gehören die Bezeichnungen Vermittlung, Geschäft und Kredit zu relevanten Fachbegriffen, die entsprechende Literatur mit exakten Definitionen unterlegt. Am besten ist es, die Erläuterungen für „Vermittlung“ heranzuziehen, denn sie charakterisieren auch das Kreditvermittlungsgeschäft deshalb am besten, weil der Schwerpunkt eben auf einer Vermittlung von Krediten liegt. Und das bedeutet so viel wie Gelegenheiten für den Abschluss eines Kreditvertrags zu schaffen. Die Gelegenheit, Kreditvermittlungsgeschäfte anzubieten, haben gewerblich tätige Makler, spezifizierte Berufsbezeichnung kann Kreditvermittler sein, außerdem Servicemitarbeiter der Banken, Kreditinstitute und weiterer Finanzdienstleister, zum Beispiel Immobilienmakler oder Investoren. Darüber hinaus offerieren Kreditvermittlungsgeschäfte auch entsprechende Portale im Internet.

Zukünftige Kreditnehmer bei Kreditvermittlungsgeschäften sind gemeinhin Verbraucher, Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Mittelständler, Unternehmen, Betriebe, Konzerne, ja selbst der Staat. Also jeder, der aus welchen Gründen auch immer einen Kapitalbedarf hat.

Wird der Begriff Kreditvermittlungsgeschäft unter dem Aspekt der Volkswirtschaftslehre und hier insbesondere nach der Bezeichnung „Geschäft“ betrachtet, handelt es sich um eine sogenannte Transaktion aus dem Bereich Wirtschaft. Hinsichtlich des Kreditvermittlungsgeschäfts sind damit vornehmlich Transaktionen gemeint, die nach Abschluss eines Kreditvertrags als Auszahlung des Kredits durch den Kreditgeber sowie Tilgung, Zahlung der Kreditzinsen und etwaiger Gebühren durch den Kreditnehmer getätigt werden. Im Rahmen von Kreditvermittlungsgeschäften gelten arglistige Täuschung sowie Ausnutzung einer gewissen kaufmännischen Unerfahrenheit bei potenziellen Kreditnehmern als sittenwidrig, wobei der Beweis dafür überwiegend schwierig ist. Ein Kreditvermittlungsgeschäft sollte auf Art des Kredits, Zahlungsbedingungen und Datenschutz hinweisen.

Kreditvermittler

Kreditvermittler: Spezifizierte Berufsbezeichnung für Makler

Hauptaufgabe jeden Maklers ist nicht allein die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen, beim Kreditvermittler also die für Kreditverträge beziehungsweise Darlehensverträge zu schaffen, sondern der Vertragsabschluss selbst. Denn erst dann wird das Entgelt für eine Tätigkeit als Kreditvermittler, Versicherungsvertreter, Personalvermittler, Börsen– oder Immobilienmakler fällig. All diese namentlich bereits spezifizierenden Berufsbezeichnungen werden unter dem Oberbegriff Makler zusammengefasst.

Kreditvermittler, die ihren Beruf dauerhaft gewerbsmäßig und mit Gewinnabsicht betreiben, bedürfen eines nach Art und Umfang kaufmännischen Geschäftsbetriebs sowie der Zulassung durch eine entsprechende Behörde aus dem jeweiligen Land. Bedingungen der Zulassung zum Kreditvermittler sind gesetzlich unterschiedlich geregelt, in Deutschland gelten Gewerbeordnung sowie Gewerbeaufsichtsamt. Eignungsvoraussetzungen für Kreditvermittler können Nachweise über Sachkunde, Mitgliedschaft in Fachverbänden, bisherige Straffreiheit und korrekte Vermögensverhältnisse sein. Rechtsgrundlage der vom Kreditvermittler zum Abschluss gebrachten Kredit-/Darlehensverträge ist wie für Banken und jeden anderen Finanzdienstleister das Reglement des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Der Kreditvermittler beschafft beziehungsweise vermittelt für Kreditgeber wie Banken, Finanzinstitute oder sonstige Finanzdienstleister potenzielle Kreditnehmer, daher schließen Verbraucher zwei Verträge ab. Zum einen den angestrebten Kreditvertrag, andererseits erhält der Kreditvermittler ein unterschriebenes Vertragsformular, das zugleich Grundlage für die Abrechnung des idealerweise erfolgreich verlaufenen Kreditvermittlungsgeschäfts ist. Die vereinbarte Vergütung bzw. Honorar in Form von Provision respektive Courtage, erhalten Kreditvermittler nach Fristablauf des möglichen Widerrufs, also bei tatsächlichem Zustandekommen des Kredits. Ausnutzung kaufmännischer Unerfahrenheit bei Verbrauchern durch den Kreditvermittler oder die arglistige Täuschung sind sittenwidrig.

Kreditvertrag

Kreditvertrag als Grundlage der Gewährung eines Kredits

Grundlage für die Gewährung jeder Art von Krediten ist der Kreditvertrag, welcher die Übertragung von vertretbaren Sachen in das Eigentum des Kreditnehmers sowie alle Rückzahlungsverpflichtungen an den Kreditgeber beinhaltet. Kreditvertrag und Darlehensvertrag sind gleichbedeutend, ohne rechtliche Unterschiede, unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Vorschriften für einen Kreditvertrag sind nicht zwingend (Ausnahme: Verbraucherdarlehen) und nicht formbedürftig. Die Vereinbarung der Schriftform gehört in aller Regel genauso in den Kreditvertrag wie weitere Bedingungen oder Abreden.

Das betrifft Kreditart, Kreditbetrag, Kreditzinsen, Kreditkosten, Kreditlaufzeit, Tilgung, etwaige Kreditsicherheiten sowie Gerichtsstand. Der Kreditvertrag enthält Rechte wie Pflichten für Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Kreditgeber ist nach rechtswirksamem Zustandekommen des Kreditvertrags zur Auszahlung vereinbarter Summen an Kreditnehmer entsprechend festgelegter Laufzeiten verpflichtet. Diesen als selbstständig geltenden Anspruch auf Auszahlung können Kreditnehmer abtreten, das heißt verpfänden, andererseits ist er allerdings auch pfändbar. Ob und welche Kreditsicherheiten beizubringen sind, entscheidet der Kreditgeber. Bei Kreditverträgen über langfristige Finanzierungen werden Kreditsicherheiten wie Grundschuld, Hypothek, Bürgschaft, etc. gesondert vertraglich vereinbart. Auch für einen Kreditvertrag, der beispielsweise die Finanzierung von Immobilienanlagen beinhaltet, gelten besondere Bedingungen, wie etwa die, dass der Kreditgeber keinerlei Verpflichtungen zur Beratung oder Information über die Qualität des zu finanzierenden Projekts hat.

Diverse Kredite können standardisierte Kreditverträge sein. Zwingend notwendig ist stets ein Hinweis im Kreditvertrag auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kreditinstituts. Unwirksam wird ein Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit oder Wucher, die Rückzahlungspflicht entfällt jedoch nicht. Bedingungen der Kreditkündigung sind weiterer Bestandteil eines Kreditvertrags.

Kreditzins

Kreditzins als wichtiger Bestandteil der Kreditkonditionen

Der Kreditzins wird mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel das zinslose Darlehen, als zu entrichtende Vergütung/Entgelt bei jeder Inanspruchnahme von vielen möglichen Arten von Krediten fällig. Kreditzins zahlen Kreditnehmer, egal ob Privatpersonen, Geschäftsleute oder Unternehmen, an Kreditgeber. Diese sind überwiegend Banken, können darüber hinaus Finanzdienstleister, Investoren oder sonstige Kapitalgeber, zum Beispiel Finanzierungsgesellschaften sein. Für den umgangssprachlichen Begriff „Kreditzins“ gibt es keine Definition, entsprechende Literatur verwendet den Fachausdruck Sollzins. Aus Sicht der Banken sowie sonstiger Kreditgeber müssen Sollzins beziehungsweise Kreditzins allgemeine Kosten, ein gewisses Kreditrisiko und Refinanzierungskosten abdecken, außerdem letztendlich die Gewinnmarge enthalten.

Für Kreditnehmer gehört der Kreditzins mit zur entscheidenden Größe der Kreditkonditionen, zeigt er doch am ehesten wie teuer ein angestrebter Kredit tatsächlich wird. Zinssätze sind stets Prozentangaben, die pro Zeitintervalle angegeben werden. Gängig ist unter anderem ein Zinssatz/Kreditzins mit dem Kürzel p. a. hinter der Prozentzahl, was pro Jahr bedeutet. Möchten Kreditnehmer, bevor sie einen Kreditvertrag abschließen, nicht den prozentualen Kreditzins, sondern konkreten Geldbetrag wissen, werden Kreditvermittler, Banken oder Finanzdienstleister diesen für sie errechnen. Neben Zinssatz und Höhe des Kreditbetrags ist die Laufzeit ein wesentlicher Faktor der Kreditkonditionen, zu denen weitere Kosten wie etwa Gebühren kommen können.

Der Kreditzins richtet sich an Referenzzinssätzen oder marktüblichen Zinssätzen aus, zudem unterscheiden sich Festzinsen und variabler Zinssatz. Letzteres bedeutet, dass ein Kreditzins über die Laufzeit hinweg veränderlich ist. Bei langfristigen Finanzierungen, Dispo bzw. Kontokorrent wird der Kreditzins kaum Zinsbindungsfristen aufweisen.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung (PAngV)

Bedeutung von Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung

Erläuterungen für die Bedeutung des Ausdrucks Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) muss vorangestellt werden, dass diese begriffliche Konstruktion allein bei Darlehensverträgen/Krediten für Verbraucher relative Bedeutung hat. Geschäftsleute, Unternehmen, auch Unternehmensgründer, Mittelständler, Konzerne, etc. können Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung vergleichsweise wenig bis gar nichts entnehmen. Und zwar deshalb, weil für sie Regeln des Verbraucherschutzes keine Anwendung finden und zudem Investitionskredite, Personalkredite, Großkredite oder Schuldscheindarlehen ganz andere Voraussetzungen und Bedingungen haben. Hinzu kommen individuell zu erbringende Kreditsicherheiten, die zum Teil weitere zusätzliche Kosten (Zahlungsbedingungen) verursachen können.

Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) betreffen schlussendlich also nur Darlehen, Kredite für Konsumenten, Verbraucher, also Privatpersonen. Und auch hier sind die Kreditarten, bei denen Verbraucher Vergleiche zwischen Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung realistisch vornehmen können, mehr oder weniger stark eingeschränkt. Die Preisangabeverordnung PAngV dient durch Regelungen zur Preiswahrheit und Preisklarheit dem Verbraucherschutz und der Förderung des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern. Zum Inhalt gehören Vorschriften darüber, wie, wo, wann, welche Preise und Kosten für bestimmte Waren und Dienstleistungen darzustellen sind. Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung haben sich an § 6 dieser dem Verbraucherschutz dienenden Verordnung zu orientieren. Hier befinden sich innerhalb der jeglichen Verbraucherschutz in Bezug auf Preisangaben betreffenden Vorschrift die für das Kreditgeschäft.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung können allein dann realistisch miteinander verglichen werden, wenn Kreditart, Sollzinssatz und Laufzeit jeweils gleich sind, zudem spielt der Kreditgeber keine unwesentliche Rolle. Kreditkonditionen sind Zahlungsbedingungen für die Kosten des Kredits, beispielsweise Zinssatz, etwaige Gebühren, Zuschläge oder auch Provisionen. Einfluss auf Kreditkonditionen nach Preisangabeverodnung haben Marktlage, Referenzzinssatz und Bonität des Kreditnehmers.