Prüfungsverband

Auch Fachverbände (zum Beispiel genossenschaftliche Prüfungsverbände, Prüfungsverbände bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, Prüfstellen der Sparkassen- und Giroverbände) sind neben den freiberuflich tätigen Wirtschaftsprüfern auch Träger externer Prüfungen.
Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände sind Träger der genossenschaftlichen Pflichtprüfungen, denen das Prüfungsrecht von der Obersten Landesbehörde, in der Regel vom Landesminister für Wirtschaft, verliehen wird. Die Prüfungsverbände bedienen sich zur Durchführung der Prüfung der bei ihnen angestellten Verbandsprüfer.
Bei der Wahl des Prüfungsverbandes  ist die Genossenschaft grundsätzlich frei. Jedoch ist sie dazu verpflichtet eine Mitgliedschaft bei einem Prüfungsverband zu erwerben und wird von diesem geprüft. Der Prüfungsverband nimmt neben der Prüfungstätigkeit auch die Aufgabe einer umfassenden Interessensvertretung wahr.
Bezüglich der Prüfung gelten für die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen entsprechende Regelungen wie für Genossenschaften. Im Sparkassenbereich werden diese Aufgaben von den Prüfstellen der Sparkassen- und Giroverbände wahrgenommen.